Wohnungsbauprämie (WoP) für den Bausparvertrag
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen für die Bausparprämie. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird die Prämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben (d.h. ab dem 7. Jahr wird die Prämie jährlich überwiesen).
Voraussetzung ist, dass Sie den Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich verwenden. Eine Ausnahme gewährt man Bausparern, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Ihr Guthaben können Sie immer frei verwenden, ohne das ein wohnwirtschaftlicher Hintergrund vorliegt.
Einkommensgrenze |
PrämienbegünstigterHöchstbetrag |
Satz 8,8% |
Maximale jährliche Wohnungsbauprämie |
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Alleinstehende |
25.600,00 € |
512,00 € |
8,8 % aus 512 EUR |
45,06 € |
Verheiratete |
51.200,00 € |
1.024,00 € |
8,8 % aus 1024 EUR |
90,11 € |
Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) für den Bausparvertrag
Durch die Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Beim Bausparen erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage jährlich vermögenswirksame Leistungen von bis zu 470 Euro. Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.
Einkommensgrenze |
Förderfähiger Jahreshöchstbetrag |
Satz 9% |
Maximale jährliche Zulage |
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Anlage auf Bausparvertrag |
17.900,00 € (Single) |
470,00 € (pro Arbeitnehmer) |
9 % von 470,00 € |
43,00 € |