Wohn Riester Bausparvertrag - die neue Form der Altersvorsorge
Wohn-Riester = Bausparvertrag + Riester-Zulage
(staatliche Förderung für die Altersvorsorge)
Das Eigenheimrentengesetz vom Jahr 2008 hat die staatliche Förderung für die Altersvorsorge auf das selbstgenutzte Wohneigentum ausgeweitet. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung plant, kann dafür die gleiche staatliche Riester-Zulagen wie für eine Riester-Rente erhalten. Damit gehört der Wohn Riester Bausparvertrag zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Der Wohn Riester Bausparvertrag kombiniert die Konditionen und Tarife der Bausparkassen mit der Riester-Zulage des Eigenheimrentengesetzes.
Alle 3 Varianten des Bausparvertrag sind für Wohn Riester einsetzbar:
- Rendite-Sparer (Highlight 4% Zinsen)
- Baufinanzierungs-Sparer (Highlight 1,5% Sollzins)
- Bausparen mit 2 Optionen ( Highlight 4% Zinsen oder 2,25% Sollzins)
Informationen über Bausparen und Bausparvertrag finden Sie unter Bausparen, Wohnungsbauprämie, Bausparkassen.
Ausführliche Informationen über Wohn-Riester von dem Verband der Privaten Bausparkassen e.V. finden sie in der PDF Datei Wohn-Riester - Die neue Dimension der Altersvorsorge.
Renten-Riester und Wohn-Riester im Vergleich
Renten-Riester |
Wohn-Riester |
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Welche Varianten gibt es?
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Versicherung Fondssparplan Banksparplan |
Riester-Bausparvertrag; Riester-Darlehen
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Was ist das Sparziel
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Erwerb einer lebenslangen Geldrente; Alternativ: Entnahme von 75 oder 100% des Kapitals für Erwerb von Wohneigentum. |
Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum; Immobilienrente; Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr. |
Welche Leistung erhalten Sparer im Alter?
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Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen, von der Verzinsung, von den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab. |
Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte. |
Wann kommen Sparer in den Genuss der Leistung? |
Frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres. |
Ab Einzug ins Wohneigentum
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Wie sicher ist das Kapital? |
Sehr sicher. Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen. |
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Wird das Vermögen im Laufe des Lebens aufgebraucht? |
Ja, die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital. |
Nein, das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten. |
Besteht das Risiko eines späteren Kapitalverlustes?
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Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab
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Nein, das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicher. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände. |
Werden die Sparbeiträge steuerlich gefördert? |
Ja, Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) sind steuerfrei.
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Wie wird das Renteneinkommen besteuert?
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Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz, lebenslang.
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Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten: a) Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder b) Tilgung der Steuerschuld in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr. |
Kann das Kapital vererbt werden? |
Nur mit Einschränkungen |
Ja, unbeschränkt.
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Welche Vorteile bietet die Riester-Förderung für Ihr Eigenheim?
Wohneigentum in jungen Jahren und Immobilienrente im Alter
Durch Wohn-Riester haben Sie die Möglichkeit, schon weit vor Ihrem Rentenalter von der staatlichen Riester-Förderung für ihr Eigenheim zu profitieren und gleichzeitig für Ihre Rente in Form von Wohneigentum vorzusorgen.
Vorteile weit vor ihren Rentenalter
- Riester-Zulagen erhöhen ihr Eigenkapital in der Sparphase
- Eigenheim Riester tilgen schneller ihr Darlehen
- Mit Wohn-Riester schneller schuldenfrei als beim Darlehen ohne Riester, das bringt mehrere Zehntausend Euro Ersparnis
- Gefördertes Kapital vermehrt ihr Mindestguthaben und Ihr Guthabenzins und vermindert dadurch ihr Darlehen und die Darlehenskosten für Ihre Finanzierung
- Bis 2100 Euro Sonderausgabenabzug für Ihre Steuererklärung je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl
- Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann
Vorteile im Rentenalter
- Mietfreies Wohnen im Rentenalter
- Das Vermögen bleibt im Wohneigentum erhalten, es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt
- Das selbstgenutztes Wohneigentum ist vererbbar
- Der Wohn-Riester Bausparvertrag bietet Inflationsschutz
- Wertzuwachse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei
Das Zusammenspiel Bausparvertrag und Wohn-Riester hat gleich mehrere Vorteile:
- Sichere Geldanlage mit garantierter Guthabenverzinsung plus die Riester Rendite
- Staatliche Förderung in der Sparphase und in der Darlehensphase
- Weniger Bedarf an teurer Fremdfinanzierung
- Anspruch auf ein niedrigverzinstes Darlehen bei Zuteilung
- Sicherheit vor Zinssteigerungen am Kapitalmarkt
- Jederzeit kostenfreies Sondertilgungsrecht im Bausparvertrag Darlehen
- Wechseloption in eine Riester-Rente bei Verzicht auf Wohneigentum
Wohn-Riester Anwendung, maximale Förderung, Zulage berechtigten Personen
Der Wohn Riester und seine Anwendungsmöglichkeiten:
Die Wohn-Riester ist eine Förderung für die selbstgenutzten Wohnungen von Zulagen berechtigten Personen die im Inland liegen und keine Ferien- oder Wochenendwohnungen sind.
- eine Wohnung in einem eigenen Haus
- eine eigene Eigentumswohnung
- eine Genossenschaftswohnung
- eine eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht
Wohn Riester Förderung
Der maximal förderfähige Bausparbeitrag bzw. die maximal förderfähige
Tilgungsleistung beträgt pro Jahr 2.100 EUR inklusive Zulagen. Die staatliche
Förderung besteht aus Zulagen.
- Grundzulage p.a. 154 EUR
- Kinderzulage p.a. 185 EUR für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, oder 300EUR p.a. für jedes später geborene Kind
- Kinderzulage p.a. 300 EUR für Kinder, die ab 2008 geboren wurden
- Berufseinsteiger-Bonus (bis 25) einmalig 200 EUR
Riester-Zulage berechtigten Personen
Die Zulage berechtigten Personen ergeben sich aus § 10 a Abs. 1 Einkommensteuergesetzgebung.
Einkommensteuerpflichtige Personen:
- In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte
- Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Empfänger von Besoldung
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes
- Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und Landwirte
- Pflichtversicherte Selbständige und Freiberufler: Handwerker, Künstler, Journalisten, selbständige Lehrer, Hebammen und pflichtversicherte Selbständige auf Antrag
- Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
- Geringfügig Beschäftigte auf 400 Euro Basis, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Ehepartner von Förderberechtigten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen (mittelbar Begünstigte)