Die Vorteile von einem Bausparvertrag
Bausparen – eine Vielzahl von Gründen spricht dafür
Welche Vorteile hat der Abschluss von einem Bausparvertrag? Dies kommt immer auf die jeweilige Situation vom Kunden an, da ein Bausparvertrag für unterschiedliche Ziele eingesetzt werden kann.
- Will man “nur” Sparen?
- Will man in einigen Jahren Eigentum erwerben?
- Will man ein bestehenden Bankkreditvertrag in der Zukunft ablösen?
- Will man Rücklagen bilden
- oder benötigt man jetzt und sofort ein Modernisierungsdarlehen als Blankodarlehen?
Für einen Bausparvertrag gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten und gute Gründe je nach Lebenssituation ein Bausparkonto zu eröffnen. Aber eines ist auf jeden Fall sicher beim Bausparen und das sind Konditionen, die mit Vertragsabschluss fix sind. Entweder sind diese gut in der Zukunft oder halt eben nicht gut. Der Darlehensanspruch ist immer optional und eine Zuteilung muss immer erst angenommen werden vom Kunden.
Ein Bausparvertrag hat folgende Vorteile:
- Gezielter Eigenkapitalaufbau und damit schneller in die eigenen 4 Wände
- Monatliche Sparrate kann an den persönlichen Geldbeutel angepasst werden
- Zinssicherung für spätere Bau-, Kauf- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Ablösung
bestehender Baufinanzierungen - Krankenversicherung für`s Haus für Renovierungen oder Modernisierungen
(wesentlich günstigere Konditionen als z.B. ein Ratenkredit) - Staatliche Förderungen (Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie) nutzbar
- Zum Vorsorge- oder „Geschenk“-Sparen für Kinder oder Enkel verwendbar
- Ein Bausparvertrag kann auf nahe Verwandte übertragen werden
- Für jedes (Bauspar-) Vorhaben wie z.B. Immobilienfinanzierung, Modernisierung oder Vorsorgesparen
gibt es eine passende Bauspartarif-Variante - Flexible Entscheidung bei Zuteilung möglich: soll nur das Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt
oder zusätzlich ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden - Feste planbare Raten bis zur vollständigen Rückzahlung des Bauspardarlehens
- Bauspardarlehen sind bis 50.000 € ohne Grundbucheintragung („blanko“) möglich
- Bauspardarlehen größer 50.000 € können im Grundbuch zweitrangig eingetragen werden
- Keine Nachrang- oder Kleindarlehensaufschläge für Bauspardarlehen
- Durch ein Bauspardarlehen kann die benötigte erstrangige Finanzierung reduziert werden und
das führt oftmals zu einer Senkung der Finanzierungskosten insgesamt - Flexible Rückzahlungsmöglichkeiten durch kostenfreie, unbegrenzte Sondertilgungen
- Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten des Bauspardarlehens für wohnwirtschaftliche Zwecke
- Auch Mieter können ein Bauspardarlehen für Modernisierungsmaßnahmen nutzen
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Dipl.-Betriebswirt (FH)
Christian Andreas
Spezial Makler für Bausparen und Wohn Riester
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