Wie funktioniert Wohn Riester – Häufig gestellte Fragen

Wohn Riester Änderungen ab dem 01.01.2014 (Altersvorsorge Verbesserungsgesetz)

 

 

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren, können Sie seit dem 01. Januar 2024 auch dafür Ihr Riester-Guthaben nutzen.

Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen gehören dazu:

  • Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuern von Fenstern oder Außentüren
  • Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
  • Erneuern der Heizungsanlage
  • Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
  • Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
  • Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater

Die Tilgung von Darlehen, die für eine energetische Sanierungen aufgenommen wurden, ist mit Ihrem Riester-Guthaben nicht möglich.

 

Jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum

Die förderunschädliche Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen für die selbstgenutzte Wohnung ist derzeit nur eingeschränkt möglich. So muss die Entnahme entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung / Herstellung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen oder zur Entschuldung dieser Wohnung unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase. Künftig kann für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens vor Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital entnommen werden. Das ist grundsätzlich in jedem beliebigen Umfang möglich – auch vollständig. Voraussetzung bei einer Teilentnahme ist, dass das verbleibende geförderte Restkapital und das entnommene Kapital mindestens 3.000 Euro betragen.

 

Einbeziehung des altersgerechten/behindertengerechten Umbaus

Für bestimmte Umbaumaßnahmen kann demnächst auch außerhalb des anschaffungsnahen Aufwands die „Wohn-Riester“-Förderung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist hier, dass die Aufwendungen mindestens 20.000 Euro betragen.

Bei einem anschaffungsnahen Aufwand liegt der Mindestbetrag nur bei 6.000 Euro. Der Zeitraum wurde dabei auf drei Jahre nach Anschaffung/Herstellung verlängert.

In beiden Fällen muss ein Sachverständiger bestätigen, dass die Umbaumaßnahmen den maßgeblichen DIN-Normen für einen barrierearmen Umbau entsprechen. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können die Aufwendungen nicht zusätzlich von der Steuer abgesetzt oder mit KfW-Leistungen kombiniert werden.

Verlängerung des Reinvestitionszeitraums

Die förderunschädliche Reinvestitionsfrist bei einer zwischenzeitlichen Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie wird verlängert – und zwar auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Wohnung letztmals genutzt wird. Das trägt den Anforderungen an die vom Arbeitsmarkt geforderte berufliche Mobilität besser Rechnung.

 

Jederzeitige „Einmal“-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase

Der Steuerpflichtige kann sich nach geltendem Recht nur einmalig – zu Beginn der Auszahlungsphase – entscheiden, ob er die ratierliche Besteuerung des Wohnförderkontos bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmalbesteuerung wählt. Künftig kann er auch nach dem Beginn der Auszahlungsphase die Steuerschuld „auf einen Schlag“ begleichen.

 

Einführung eines Produktinformationsblatts

Der Kunde soll zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge besser miteinander vergleichen können. Dazu wird ein standardisiertes anbieterübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt. Einzelheiten werden in einer separaten Verordnung geregelt, die demnächst beschlossen werden soll. Da der Vorteil eines Eigenheimrenten-Vertrages nicht nur in der Rendite, sondern auch in der im Alter eingesparten Miete und dem zinsgünstigen Darlehen liegt, muss dabei zumindest auch der Anspruch auf ein Bauspardarlehen berücksichtigt werden.

 

Begrenzung der Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel

Im Fall eines Anbieterwechsels darf der bisherige Anbieter dem Kunden künftig maximal 150 Euro in Rechnung stellen. Der neue Anbieter darf bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten maximal 50 Prozent des geförderten übertragenen Kapitals berücksichtigen.

 

Dauerhafte Führung des Wohnförderkontos durch die ZfA

Das Wohnförderkonto wird mit dem neuen Gesetz dauerhaft allein bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen geführt. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für alle Seiten erheblich.

 

Wie wird im Alter das Wohnförderkonto besteuert?

Die Riesterrenten müssen im Alter zu 100% besteuert werden, dazu zählen auch Riestersparer die die Förderung über die Eigenheimrente beziehen. Dabei werden alle geförderten Einzahlungen auf einem separaten Wohnförderkonto separat erfasst und mit einem fiktiven Zins von 2% versehen. Im Rentenalter kann der Wohn Riester Sparer in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr das Wohnförderkonto versteuern oder er zahlt die fällige Steuer zu Rentenbeginn oder während der Laufzeit bis 85 auf einmal. Bei einer Einmalzahlung muss dann nur 70% des Wohnförderkontos versteuert werden.

 

Beispiel:

Geförderte Einzahlung:                                                                     2.100 Euro

Anzahl der Einzahlungen:                                                                  25 Jahre

Jahre vor Beginn der Einzahlungen bis Rentenbeginn:                          30 Jahre

Steuersatz bei Rentenbeginn:                                                            10 %

Endstand des Wohnförderkontos:                                                      ca. 75.000 Euro

Monatliche Steuerbelastung bei Renteneintritt:                                    ca. 27,45 Euro

Einmalige Steuerbelastung bei Sofortbesteuerung:                              ca. 5.300 Euro

Wohn Riester

Schritt 1 von 5

 

Warum muss keine Abgeltungsteuer für Wohn-Riester gezahlt werden und warum muss keine Zinsfreistellung beantragt werden?

Für Riester-Verträge gilt der Grundsatz, dass alle einkommensteuerpflichtigen Beträge der nachgelagerten Versteuerung unterliegen. Dazu gehören: die geförderten Beiträge, die Zulagen und die in diesem Fall als “sonstige Erträge” zählenden Kapitalerträge. Diese sind über das Wohnförderkonto nach den bekannten Regeln (Einmalversteuerung oder ratierliche Besteuerung) nachgelagert zu versteuern. Zu versteuern sind auch die Kapitalerträge aus nicht geförderten Beiträgen. Diese sind bei Renteneintritt unverzüglich in einer Summe zu versteuern. Kommt es zu einer förderschädlichen Auflösung, sind alle bisherigen Zinserträge zu diesem Zeitpunkt zu versteuern. Ihr Vorteil: Bis zum Rentenalter fallen keine Steuern an, Freibeträge können sinnvoll eingesetzt werden. Da keine Abgeltungsteuer anfällt, muss für Wohn Riester kein Freistellungsauftrag und keine NV-Bescheinigung gestellt werden.

 

Kann man den Anbieter wechseln?

Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines “Anbieterwechsels” explizit vor. Dabei ist das Alter des Vertrages unbedeutend. So funktioniert der Anbieterwechsel: Der Förderberechtigte schließt einen neuen Riester-Vertrag ab. Er kündigt dann seinen alten Vertrag oder legt diesen Still. Der Gesetzgeber hat hier eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende zugestanden. Mit der Kündigung muss der Kunde dem bisherigen Anbieter auch folgende Information liefern: Anbieternummer des neuen Anbieters und die Bestätigung der Übernahme auf ein zertifiziertes Produkt unter Nennung der Zertifizierungsnummer.

 

Können Guthaben aus Riester–Verträgen von über einen Anbieterwechsel in bereits bestehende Wohn Riester Bausparvertrag–Verträge umgebucht werden?

Das ist nur möglich, wenn der Anbieterwechsel in dem Jahr erfolgt, in dem auch der Wohn Riester abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt den Anbieterwechsel nur auf Neuverträge zu.

 

Welche Kosten fallen bei einem Anbieterwechsel an?

Das Verfahren eines Anbieterwechsels ist komplex und aufwändig. Deshalb
sind Wechselgebühren zwischen 100 und 150 Euro vom abgebenden Vertragspartner üblich.

 

Können Ehepartner einen gemeinsamen Riester-Vertrag abschließen?

Das Gesetz verlangt einen Vertragsinhaber für jedes Riester-Produkt. In der Konsequenz ist deshalb auch für jeden Ehepartner ein separater Vertrag einzurichten.

 

Kann man bei einem Wohn-Riester eine Begünstigung vormerken?

Nein. Das Gesetz sieht nur eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten bzw. die kindergeldberechtigten Kinder vor.

 

Was genau ist eigentlich ein Berufseinsteiger Bonus?

Jeder Kunde kann den Bonus erhalten, der zu Beginn des (ersten) Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt. Ein Vertragsabschluss muss noch im Jahr des 25. Geburtstages erfolgen. In diesen Fällen erhöht sich die Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sog. Berufseinsteigerbonus). Dies gilt auch für Riester-Produkte, die bereits vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Für die Erhöhung ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Zahlt der Kunde weniger ein, wird auch der Berufseinsteigerbonus entsprechend gekürzt.

 

Was muss eingezahlt werden, wenn Sie erst dieses Jahr mit der Ausbildung beginnen?

Da kein Vorjahresbruttoeinkommen vorhanden ist, wird im ersten Jahr der Sockelbeitrag von 60 Euro angesetzt. Bitte beachten: Im zweiten Jahr erhöht sich regelmäßig der Mindesteigenbeitrag, da nun erstmals ein Vorjahresbruttoeinkommen des Berufsanfängers vorliegt.

 

Warum muss das gesamte Kapital aus dem Wohnförderkonto versteuert werden? Beiträge werden doch aus dem Nettoeinkommen bezahlt

Zunächst werden die Riester-Beiträge aus dem Nettoeinkommen (nach Abzug der Lohnsteuer) geleistet. Im zweiten Schritt kann der Steuerpflichtige die Beiträge allerdings im
Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder bis maximal zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehen. Die Leistungen im Auszahlungszeitpunkt sind (aufgrund der steuerlichen Förderung bei Einzahlung) zu 100 Prozent steuerpflichtig.

 

Werden für Wohn-Riester auch Steuern fällig?

Ja, aber erst ab einem Alter von 62 Jahren
Dies ist für den Sparer in aller Regel günstig, weil sein Steuersatz im Ruhestand deutlich geringer ist als im Berufsleben. Somit gelten die allgemeinen Grundsätze der Einkommensteuer. So fällt z. B. keine Einkommensteuer an, wenn das zu versteuernde Einkommen (Arbeitslohn, Leistungen aus Riester-Verträgen etc.) unter 9.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 18.000 Euro (Ehegatten) liegt

 

Wie funktioniert Wohn Riester die Besteuerung bei bestimmungsgemäßer Verwendung für eine Immobilie?

Da das Kapital für eine Immobilie „verwendet“ wird, gibt es keine Auszahlung einer monatlichen Rente. Daher richtet der Anbieter ein fiktives Konto, das sog. „Wohnförderkonto“ ein, auf dem die Entnahmebeträge sowie die Tilgungsleistungen plus Zulagen erfasst werden. Die angesammelten Beträge werden jährlich um 2 % erhöht. Im Rentenalter muss der auf dem Wohnförderkonto aufgelaufene Betrag versteuert werden. Der Kunde kann seine Steuerschuld auf einmal bezahlen oder sie über 17 bis 25 Jahre – spätestens bis zum 85. Lebensjahr – begleichen. Bei der Einmalbesteuerung werden nur 70 Prozent des Wohnförderkontos als Bemessungsgrundlage angesetzt. Die jeweiligen Beträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Im Gegenzug profitieren Immobilieneigentümer von der Mietersparnis! Der große Vorteil: sie unterliegt keiner Versteuerung und das bedeutet für den Eigentümer praktisch eine „Netto-Zusatzrente“.

 

Was passiert, wenn Sie während der Finanzierungsphase sterben?

Wenn der überlebende Ehepartner das Objekt übernimmt und zulagenbegünstigt ist, werden die Daten aus dem bislang für den Verstorbenen geführten Wohnförderkonto auf den Vertrag des Ehegatten übertragen. Der Ehegatte muss das Wohnförderkonto weiterführen und anschließend ganz normal besteuern (Einmalbesteuerung oder laufende Besteuerung). Auch wenn die Kinder Miteigentümer werden, ändert sich daran nichts, solange der Eigentumsanteil des Ehepartners in Relation zur Finanzierung steht. Beispiel: Objekt hat einen Verkehrswert von 250.000 Euro. Die Kinder werden zu 25 % Miteigentümer. Das Darlehen beläuft sich noch auf 100.000 Euro. Keine Förderschädlichkeit, da der Eigentumsanteil (150.000 Euro) größer als das Darlehen (100.000 Euro) bleibt. Wenn der überlebende Ehepartner nicht zulagenbegünstigt ist (z. B. selbständig ist) und das Objekt übernimmt, dann wird das Wohnförderkonto „eingefroren“ und anschließend bei Renteneintritt des Ehepartners versteuert.

 

Was passiert, wenn Sie nach Renteneintritt sterben?

Bei Einmalbesteuerung: Dann ist bereits alles erledigt. Es gibt keine Auswirkungen hinsichtlich Zulagen und Besteuerung. Bei ratierlicher Besteuerung: In der letzten Einkommensteuerveranlagung des Erblassers muss der noch nicht versteuerte Betrag aus dem Wohnförderkonto versteuert werden. Die Erben haben damit einen um diesen Steuerbetrag geminderten Nachlass. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte bleibt in dem Objekt und übernimmt die verbleibende Besteuerung für die Folgejahre.

 

Bis zu welchem Alter müssen riestergeförderte Darlehen zurückgezahlt werden?

Das Gesetz sieht vor, dass Riester-Darlehen (auch geförderte Bauspardarlehen) spätestens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Vertragspartners zu tilgen sind.

 

Sie beantragen ein Riester-Darlehen mit einer Entschuldung bis zum 68 Lebensjahr. Wie sehen die Vertragsmodalitäten aus?

In den Riester-Darlehensbedingungen wird explizit auf die Rückzahlung bis spätestens 68. Lebensjahr verwiesen. Für die Genehmigung des Darlehens wird geprüft, ob der vereinbarte Regeltilgungsbeitrag ausreichend für die Rückführung des Darlehens bis zum Endalter 68 ist. Sondertilgungen und die Extratilgung (Riester-Zulagen) werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Wenn Eheleute zwei Darlehensanfragen ausfüllen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten, teilt sich auch die Darlehenssumme auf? Gelten dann bei der Finanzierung die Konditionen der gesplitteten Darlehenssummen?

Nein. Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften usw. können nicht – wie üblich – gemeinsam ein Darlehen für ihr Vorhaben beantragen. Ist nur einer förderberechtigt bzw. möchte nur einer die Förderung für das Darlehen, kann das Haftungsverhältnis ohne Probleme durch eine Bürgschaft dargestellt werden. Sind beide Darlehensnehmer förderberechtigt und möchten beide die Riesterförderung über ein Darlehen beantragen, ist eine Splittung des Darlehens auf beide Personen Voraussetzung.

 

Bei einem Riester-Darlehen für Eheleute müssen zwei Darlehen beantragt werden. In welchem Verhältnis ist die Darlehenssumme aufzuteilen?

Die Aufteilung hat im Verhältnis zum Miteigentumsanteil zu erfolgen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Der jeweilige Ehegatte ist bei beiden Darlehensverträgen immer als Bürge anzulegen.

 

Kann man mehr als 2.100 Euro p.a. (inkl. Förderung) in einen Wohn-Riester einzahlen?

Ja und Nein. Es kommt immer auf die jeweilige Bausparkasse an. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist allerdings lediglich der förderfähige Höchstbetrag in Höhe von 2.100 Euro relevant.

 

Werden bei einer höheren Wohn Riester Bausparsumme alle Zahlungen in das Wohn-Förderkonto übernommen?

Nein, es werden nur die riestergeförderten Einzahlungen/Tilgungen übernommen.

 

Wenn ein Ehemann nicht die vollen 4 % einzahlt, bekommt dann die Ehefrau als mittelbar Förderberechtigte auf dem reinen “Zulagenvertrag” auch eine geringere Förderung?

Ja. Leistet der unmittelbar Förderberechtigte nicht die vollen 4 % Mindesteigenbeitrag, dann werden auch die Zulagen für den “Zulagenvertrag” des mittelbar förderberechtigten Ehegatten gekürzt. Dies betrifft auch mögliche Kinderzulagen. Für die volle Zulage ist daher wichtig, dass mindestens 4 % des Vorjahres-Bruttoarbeitsentgelts (höchstens 2.100 Euro) in den betreffenden Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die Kürzung der Zulage ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag.

 

Gibt es für Sie eine Mindestlaufzeit bevor man Geld aus einem Wohn-Riester entnehmen kann?

Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Im Hinblick auf die Zuteilung gilt das übliche Verfahren. Möchte der Kunde vorab eine Immobilie bauen oder kaufen, kann er jederzeit das Guthaben als Eigenkapital entnehmen. Es können aus dem Guthaben eines Wohn-Riester nur 100 % entnommen werden.

 

Ist der förderberechtigte Personenkreis bei Wohn-Riester identisch mit dem der bisherigen Riester-Förderung?

Der Kreis der Förderberechtigten entspricht bei Wohn-Riester dem der bisherigen Riester-Förderung. Unabhängig davon wurde der Kreis der unmittelbar förderfähigen Personen um Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erweitert.

 

Wie lange können Sie als Eltern mit der Kinderzulage rechnen?

Solange die Kindergeldberechtigung besteht, haben die Eltern neben ihren eigenen Grundzulagen Anspruch auf die Kinderzulage.

 

Können Sie die Förderung bekommen, wenn Sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und versicherungspflichtig sind?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wird zukünftig eine Förderung gewährt.

 

Dürfen Sie eine Riester-Rentenversicherung, einen Riester-Bausparvertrag und ein Riester-Darlehen haben?

Ja. Das Gesetz bestimmt für die Anzahl der “Riester-Verträge” keine Obergrenze. Die Zulagen stehen einem Zulagenberechtigten nur einmal pro Kalenderjahr zu. Die Zulagen können auf maximal 2 Verträge aufgeteilt werden.

 

Wie werden die gewährten Zulagen behandelt?

Die gewährten Zulagen werden als „Extratilgung“ jährlich als Tilgungsleistung auf dem Riester-Darlehensvertrag verbucht. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, die Bank zu bevollmächtigen, die Zulagen auch in den Folgejahren einzuziehen (Dauerzulagenantrag). Damit ist gewährleistet, dass Sie die Zulagen zum erstmöglichen Zeitpunkt auf dem Darlehenskonto gutgeschrieben bekommen.

 

Wann werden die Riester-Zulagen auf dem Vertrag gut geschrieben?

Die Zulagen fließen immer Mitte des Folgequartals nach Zulagenbeantragung. Beispiel: Beantragung im 1. Quartal – Zahlung am 15.05., Beantragung im 2. Quartal – Zahlung am 15.08. usw..

 

Wie hoch ist Ihre Förderung?

Die Riester-Förderung ist für alle Riester-Produkte gleich hoch. Der Zulagenberechtigte erhält jährlich eine Grundzulage von 175 Euro. Pro Kind erhält er zusätzlich eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Zusätzlich können Förderberechtigte, die bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließen, einmalig 200 Euro „Berufseinsteigerbonus“ erhalten. Ein Vertragsabschluss ist im Jahr des 25. Geburtstages möglich. Jeder Sparer, der mindestens vier Prozent seines Vorjahres- Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die vollen Riester-Zulagen. Zahlt der Sparer weniger ein, fällt die Höhe der Zulagen entsprechend geringer aus. Zudem prüft das Finanzamt, ob dem Sparer im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuerveranlagung eine zusätzliche Steuerersparnis gewährt wird.

 

Gibt es ein Mindestalter? Kann auch ein Kind Zulagen bekommen, wenn es den Eigenbeitrag von 60 Euro zum Erhalt der Förderung zahlt?

Eine der Voraussetzungen für die Förderung ist, dass Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies trifft in aller Regel auf Personen zu, die „gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind” (§ 1 SGB VI). Die Fördermöglichkeit eines Kindes wäre danach zu beurteilen.

 

Kann man die Riester-Förderung splitten?

Das Gesetz bestimmt für die Anzahl der Riester-Verträge pro Zulagenberechtigten keine Obergrenze. Die Zulagen stehen einem Zulagenberechtigten nur einmal pro Kalenderjahr zu. Die Zulagen können auf maximal 2 Verträge aufgeteilt werden. Der Zulagenberechtigte kann im Zulagenantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll. Wird nicht der gesamte erforderliche Eigenbeitrag geleistet, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die zu gewährende Zulage wird entsprechend dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Es steht dem Zulagenberechtigten allerdings frei, auch wenn er mehrere Verträge abgeschlossen hat, die Förderung nur für einen Vertrag in Anspruch zu nehmen.

 

Ist das Guthaben auf einem Wohn-Riester Hartz IV-sicher?

Wie bei der klassischen Riester-Rente ist auch ein Riester-Bausparvertrag mit seinen Einzahlungen und Förderungen bis zum Höchstbetrag von maximal 2.100 Euro Hartz IV-sicher.

 

Gibt es eine Altersbeschränkung für das Riester-Darlehen?

Eine Altersgrenze selbst sieht der Gesetzgeber für ein Riester-Darlehen nicht vor. Jedoch ist aufgrund der gesetzlichen Maßgabe die Rückführung des Darlehens bis zum Erreichen des gesetzlich festgelegten Endalters 68 sicherzustellen. Da zur Ermittlung der Laufzeit des Darlehens der Regeltilgungsbeitrag als Grundlage genommen wird (ohne Sonder-Extratilgung bzw. Zulage und Rückzahlungsoption), errechnet sich ein Höchstalter des Darlehensnehmers von 54 Jahren (bei einem Regeltilgungsbeitrag von 5 % und somit ca. 14 Jahre Tilgungsdauer).

 

Warum liegt das Höchstalter bei Abschlüssen bei 58 Jahren?

Das Eigenheimrentengesetz sieht vor, dass Riester-Darlehen (auch Bauspardarlehen) bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres vollständig getilgt sein müssen. Dies resultiert daraus, dass dem Kunden die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zum Verrentungszeitpunkt garantiert werden. Bei Wohn Riester muss der Kunde noch die Chance haben, ein Darlehen zu erhalten und bis zum o. g. Zeitpunkt zurückzuzahlen. Daher wurde das Höchstabschlussalter auf 58 Jahre fixiert. Das bedeutet, dass ein Kunde an seinem 58. Geburtstag letztmalig einen Wohn Riester abschließen kann.

 

Kann ein geschiedener Ehemann die Kinderzulagen erhalten, wenn die Kinder bei der Ex-Frau leben und sie auch das Kindergeld bekommt?

Die Kinderzulagen erhält immer das Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt. Das Kindergeld bekommt in der Regel immer das Elternteil, bei dem die Kinder auch leben. Bei geschiedenen Eltern ist generell keine Übertragung der Kinderzulagen auf den anderen Elternteil möglich, da eine getrennte steuerliche Veranlagung gegeben ist. Bei dem Elternteil, das keine Kinderzulagen erhält, werden aber auch keine Kinderzulagen bei der Ermittlung einer eventuellen Steuerersparnis berücksichtigt.

 

Kann ein zulageberechtigter Ehemann mit Riester-Vertrag eventuelle Kinderzulagen bekommen, wenn seine mittelbar zulageberechtigte Ehefrau keinen Riester-Vertrag hat?

Kinderzulagenberechtigt ist jeweils nur der Ehegatte, der Kindergeld erhält in der Regel die Mutter. Liegt nur eine Zulagenberechtigung für den Ehemann vor, kann die Zulagenberechtigung durch Antrag auf den Ehemann übertragen werden.

 

Welche Kosten entstehen Ihnen bei einem Wohn-Riester?

Entsprechend einem normalen Bausparvertrag, mit der Besonderheit, dass die Abschlussgebühr ebenfalls auf 5 Jahre verteilt wird.

 

Kann ein Riester-Bausparvertrag von 18 bis 65 Jahren geführt werden?

Theoretisch ist dies möglich: Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von Bausparsumme, jährlichen Einzahlungen und der späteren Tilgung. Die maximale Sparzeit beträgt heute im Bausparrechner 33 Jahre. Inklusive der Tilgungsphase wäre somit ein solches Modell darstellbar. Allerdings stellt sich hier die Frage nach der Planbarkeit des Bausparvertrags, da ein bestimmter Zuteilungszeitpunkt zugrunde liegt. Eine Verrentung aus dem Bausparvertrag ist nicht möglich. Dazu muss das Guthaben vor Renteneintritt auf ein anderes zertifiziertes Riester-Rentenprodukt übertragen werden.

 

Was passiert, wenn Sie das Objekt in der Finanzierungsphase verkaufen?

Grundsätzlich stellt der Verkauf der Immobilie einen “förderschädlichen” Vorgang dar. Die Konsequenz daraus wäre, dass der Förderberechtigte die Beträge auf dem Wohnförderkonto im Jahr des Wohnungsverkaufs zu versteuern hätte. Sie haben allerdings mehrere Möglichkeiten, um die vorgezogene Versteuerung zu verhindern. Das Wohnförderkonto wird trotz Verkauf weitergeführt, wenn:
– das Geld innerhalb von 5 Jahren nach Aufgabe der “alten” Immobilie in eine neue selbstgenutzte Immobilie reinvestiert wird. Dabei muss zumindest der Betrag wieder eingesetzt werden, der sich als steuerpflichtiger Betrag auf dem Wohnförderkonto befindet oder
– das Geld innerhalb eines Jahres nach Verkauf der “alten” Immobilie auf einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt wird. Dabei muss ebenfalls zumindest der Betrag wieder eingesetzt werden, der sich als steuerpflichtiger Betrag auf dem Wohnförderkonto befindet.

 

Ist ein Pfandtausch möglich?

Es kommt nicht darauf an, welches Objekt sichert, sondern welches Objekt mit Riester-Darlehen finanziert wurde. Es gelten folgende Bedingungen: Das Darlehen wird für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie nach § 92 a Abs. 1 Satz 1 EStG, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt. Das Riester-Darlehen muss unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung (im eigenen Haus, eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft) verwendet werden. Die Wohnung muss den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bilden, im Inland gelegen (Gesetzesentwurf: Erweiterung auf EU-Ausland) sein und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden.

 

Wieviel Provision gibt es für einen Wohn-Riester?

Je nach Gesellschaft werden 1% oder 1,6% der Bausparsumme vergütet. Dazu kommen noch evtl. Kontoführungsgebühren.

 

Was passiert, wenn ich in der Sparphase meines Bausparvertrags den monatlichen Beitrag vorübergehend nicht zahle?

Dann ruht ihr Vertrag bis mit den Zahlungen wieder begonnen wird. Die bereits erhaltenen staatlichen Förderungen dürfen sie selbstverständlich behalten. Die Höhe der Riester-Förderung für das laufende Jahr richtet sich nach der Höhe der geleisteten Einzahlungen und kann dann geringer ausfallen.

 

Wie ist der Rentenbeginn / Beginn Auszahlungsphase bei Wohn-Riester definiert?

Der Rentenbeginn / Beginn Auszahlungsphase liegt zwischen der Vollendung des 62. Lebensjahres und des 68. Lebensjahres, vorausgesetzt, zwischen Zulageberechtigten und Anbieter wurde ein Auszahlungszeitpunkt vereinbart. Wurde kein Auszahlungszeitpunkt vereinbart, so gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Beginn der Auszahlungsphase. Der Begriff “Rentenbeginn” darf in diesem Zusammenhang nicht mit dem sozialversicherungsrechtlichen Beginn der gesetzlichen Rente verwechselt werden, der ggf. schon früher eintritt.

 

Was geschieht, wenn der Kunde das Darlehen vor Renteneintritt bereits zurückgezahlt hat?

Der Kunde kann die Riester-Förderung auf einem weiteren Riester-Vertrag nutzen. Das Wohnförderkonto bleibt hiervon unbenommen bestehen.

 

Ist beim Riester-Darlehen sichergestellt, dass der Kunde die notwendigen Tilgungsbeiträge für seinen maximalen Förderbeitrag (Zulage + Steuer) leisten kann?

Ja. Es wird sichergestellt, dass der Darlehensnehmer seinen maximalen Förderbeitrag als Tilgungsleistung einbringen kann. Dies wird durch die maschinelle Anlage einer Rückzahlungsoption im Konto in Höhe von max. 2.100 Euro (abzüglich dem vereinbarten Regeltilgungsbeitrag im ersten Jahr) erreicht. Somit kann der Kunde auf Anforderung den evtl. noch fehlenden Betrag bis zur Höhe von 2.100 Euro im Förderjahr noch leisten, ohne Anrechnung auf seine Sondertilgung.

 

Was passiert, wenn der Kunde während der Finanzierungsphase scheiden lässt?

Genau aufgrund solcher Fälle lässt das Gesetz nur einen Vertragsinhaber zu. Womit sich die Situation auf die Frage beschränkt, was mit dem Objekt passiert. Übernimmt ein Ehepartner das Objekt, muss der „ausgezahlte“ Ehepartner seinen Anteil versteuern. Aber die zeitnahe Versteuerung kann verhindert werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Tod eines Riester-geförderten Kunden kommt es u. U. zu einem Eigentümerwechsel bei einer Immobilie. Hier ist dann u. U. ein Schuldnerwechsel nötig

Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Also auch bei Todesfall. Eine Auflösung des Wohnförderkontos unterbleibt, wenn der Ehegatte des verstorbenen Zulageberechtigten innerhalb eines Jahres Eigentümer der geförderten Wohnung wird und diese zu eigenen Wohnzwecken nutzt; hierbei müssen die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes des Zulageberechtigten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllt haben (§ 92a Abs. 3 Satz 9 Nr. 3 EStG). In diesem Fall wird das Wohnförderkonto aus dem Vertrag des verstorbenen Zulageberechtigten für den überlebenden Ehegatten weitergeführt.

 

Wie werden die Zulagen im Scoring berücksichtigt?

Die Zulagen dienen lt. Regelwerk der schnelleren Entschuldung des Darlehensnehmers (Sondertilgung). Wo notwendig, berücksichtigen die Scoreparameter diesen Umstand bei der Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit. Dies ist Sinn und Zweck eines Scorings.

 

Hat der Kunde bei Wohn-Riester neben den Riester-Zulagen weitere Steuervorteile?

Das Finanzamt prüft, ob dem Sparer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine zusätzliche Steuerersparnis gewährt wird. Das gilt jedoch nur, wenn der Kunde in der Einkommensteuererklärung auch den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge geltend macht.

 

Was passiert, wenn der Kunde beruflich bedingt umziehen muss?

Das Wohnförderkonto bleibt bestehen, wenn der Zulagenberechtigte bei der ZfA beantragt, dass er die eigene Wohnung aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzt und beabsichtigt, die Selbstnutzung später wieder aufzunehmen. Die Selbstnutzung muss bei Beendigung der beruflich bedingten Abwesenheit, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen werden. Für den Fall, dass die Selbstnutzung nach einem Wegfall der berufsbedingten Abwesenheitsgründe nicht wieder aufgenommen wird, erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags.

 

Kann ein Kunde seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Wohn-Riester einzahlen?

Nein, vermögenswirksame Leistungen (vL) sind als Einzahlungen nicht möglich. Diese müssen auf einen „normalen“ Bausparvertrag eingezahlt werden, der parallel abgeschlossen werden kann. Es können aber je nach Bausparkasse AVWL beantragt werden.

 

Kann ein Riester-Bausparvertrag auch geteilt/ermäßigt werden?

Eine Teilung von Riester-Bausparverträgen ist nicht möglich. Die Ermäßigung, Erhöhung und Zwischenfinanzierung funktioniert.

 

Welche Verwendungszwecke gibt es für Wohn-Riester?

Im Gesetz sind folgende Verwendungszwecke genannt:
– Bau und/oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.
– Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum.
– Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften.                                                                                                                                                                                                                                                                 – Altersgerechter Umbau

 

Was passiert, wenn der Förderberechtigte nach Renteneintritt das Objekt verkauft und in Miete geht?

Bei Einmalbesteuerung: Der Kunde hat bereits 70 % versteuert, die restlichen 30 % müssen jetzt auch versteuert werden, und zwar bei Verkauf in den ersten 10 Jahren nach „Renteneintritt“ der 1,5-fache Betrag (1,5 x 30 %), bei Verkauf zwischen dem 11. und dem 20. Jahr der einfache Betrag (1,0 x 30 %) mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz. Bei ratierlicher Besteuerung: Zum Zeitpunkt des Verkaufes muss der noch nicht versteuerte Betrag auf dem Wohnförderkonto in einer Summe versteuert werden. Ausnahmetatbestände:
– Kauf eines Folgeobjektes das selbst genutzt wird.
– Anlage entsprechend der auf dem Wohnförderkonto ausgewiesenen Summe auf einem Riester–Sparvertrag

 

Ein Kunde schließt einen Wohn-Riester ab, weil er zum Beispiel in 8 Jahren bauen möchte. Welche Möglichkeiten hat er, wenn er bereits nach 6 Jahren seine Wünsche verwirklicht?

Es bieten sich folgende Möglichkeiten an:
– Der Kunde kann seinen Vertrag ermäßigen.
– Der Kunde kann seinen Bausparvertrag zwischenfinanzieren.

 

Falls der Kunde die wohnwirtschaftliche Nutzung nicht erfüllt: Ist eine förderunschädliche Umwandlung in ein anderes Riester-Produkt möglich?

Zerschlägt sich der Bau/Kauf einer Wohnung bzw. Immobilie, kann der Kunde dieses Guthaben inkl. Förderung jederzeit auf einen anderen Riester-Sparvertrag übertragen.

 

Wie wird der Zeitpunkt der Herstellung einer Wohnung im Sinne von Wohn-Riester definiert?

Die Wohnung gilt als hergestellt, wenn sie bezugsfertig ist. Es müssen wesentliche Elemente der Wohnung vorhanden sein (z. B. Türen und Fenster, Sanitäranlagen etc.). Auf eine erfolgte Bauabnahme kommt es dabei nicht an.

 

Können Modernisierungskosten im Zuge eines Objekterwerbs über Wohn-Riester gefördert werden?

Grundsätzlich sind Modernisierungskosten nicht über Wohn-Riester förderbar. Eine Ausnahme bilden die sogenannten anschaffungsnahen Herstellkosten. Modernisierungsaufwendungen, die innerhalb von 3 Jahren nach Kauf des Objekts entstehen, gelten ebenfalls als Anschaffungskosten, wenn sie 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigen. Damit wären auch diese Kosten über Wohn-Riester förderbar. In der Praxis kommt dies u. a. dann zum Tragen, wenn ein Objekt erworben wird und renoviert werden muss, um es bewohnbar zu machen. Die entstehenden Renovierungskosten gelten als Anschaffungskosten, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

 

Werden auch Renovierungsmaßnahmen gefördert?

Nein

 

Wird ein Anbau gefördert?

Entsteht durch den Anbau erstmals eine Wohnung, kann diese über Riester gefördert werden. In der Regel wird ein Anbau aber bereits an eine bestehende Wohnung ergänzt, um die Wohnfläche zu vergrößern, was nicht als riester–förderbare Herstellung gilt.

 

Wird ein 2- oder Mehrfamilienhaus gefördert, wenn der Kunde eine Wohnung selbst nutzt?

Eine riester-gerechte Verwendung ist nur soweit gegeben, wie die eingesetzten Mittel den Wertanteil des den Lebensmittelpunkt darstellenden Wohneigentums nicht übersteigen. Dabei sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf den Eigenimmobilienanteil abzustimmen. Ein- bzw. Auslassungen des Gesetzgebers/Fiskus, wie die entsprechenden Anteile zu berechnen sind, gibt es derzeit nicht. Ein erster Ansatz könnte eine Verteilung entsprechend den Wohnflächenanteilen sein. Wichtig ist: Eine “Mischverwendung” von Mitteln aus Riester-Verträgen ist nicht zulässig.

 

Für welche Verwendungszwecke außer Bau und Kauf kann ein Wohn-Riester eingesetzt werden?

Grundsätzlich darf das Bausparguthaben nur für die Verwendungszwecke Bau, Kauf und die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie  eingesetzt werden. Es ist allerdings möglich, das Bauspardarlehen für weitere wohnwirtschaftliche Verwendungszwecke einzusetzen. Dies funktioniert so: Der Kunde schließt einen Wohn-Riester ab. Nach Zuteilung überträgt er das Guthaben auf einen anderen geförderten Sparvertrag. Daraus erhält er dann im Alter eine zusätzliche Geldrente. Das Bauspardarlehen kann der Kunde dann ungefördert, wie ein normales Bauspardarlehen, verwenden. In diesen Fällen ist von vornherein eine Förderung des Bauspardarlehens ausgeschlossen.

 

Kann ich damit auch ein Ferienhaus im Ausland finanzieren?

Nach aktueller Rechtslage wird nur Bau/Kauf einer Immobilie im Inland gefördert. Ein Gesetzentwurf sieht allerdings vor, dass auch Immobilien im EU-Ausland (Hauptwohnsitz) gefördert werden sollen.

 

Kann ich mit Riester auch mein Haus altersgerecht umrüsten?

Ja, dies ist ein förderfähiger Verwendungszweck.

 

Kann man im Falle des Erbausgleichs und der Ausbezahlung von Geschwistern Riester nutzen?

Übernimmt ein Erbe eine Immobilie bzw. einen Immobilienanteil von Miterben, stellen Ausgleichszahlungen Anschaffungskosten für den Übernehmer dar, die über Wohn-Riester gefördert werden können. Entscheidend für die Wohn-Riester-Förderung sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Kunde geleistet haben muss. Erfolgt die Abfindungszahlung im Zuge einer Erbteilung, dann stellen diese Zahlungen Anschaffungskosten dar. Bei Erbengemeinschaften gilt: „Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für diesen zusätzlichen Anteil an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten, die über Wohn-Riester gefördert werden können“.

 

Wie kann die Immobilie entschuldet werden?

Die Entschuldung ist möglich und zwar mit gefördertem Guthaben aus einem Riester-Sparprodukt (Riester- Bausparvertrag, Riester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan und Riester-Banksparplan). Das Guthaben kann aus dem Vertrag entnommen werden und für eine Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Ob die Immobilie vor oder nach 31.12.2007 erworben oder hergestellt worden ist, spielt im Falle der Entschuldung keine Rolle. Die Kapitalentnahme zur Entschuldung ist also auch bei Immobilien möglich, die vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt wurden. Der Nachweis der riester-gerechten Verwendung ist gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu erbringen.

 

Kann auch ein Objekt umgeschuldet werden, wenn es vor dem 01.01.2008 erworben oder hergestellt wurde?

Grundsätzlich ist dies möglich. Aber der Förderberechtigte kann einen Wohn-Riester besparen und mit dem Bauspardarlehen – dann nicht riester-gefördert – das Annuitätendarlehen ablösen. Das geförderte Bausparguthaben kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Umschuldung eingesetzt werden.

 

Kann ein bestehendes Immobiliendarlehen mit einem Riester-Darlehen oder einem Wohn-Riester umgeschuldet werden?

Es ist möglich, ein gefördertes oder nicht gefördertes Annuitätendarlehen durch ein Riester-Darlehen zum Beispiel nach Ablauf der Zinsfestschreibung abzulösen. Voraussetzung: Die selbstgenutzte Immobilie muss nach dem 01.01.2008 erworben oder hergestellt worden sein. Auf dieses Bauspardarlehen kann der Förderberechtigte anschließend auch die Riester-Tilgungsförderung in Anspruch nehmen. Das geförderte Bausparguthaben kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Umschuldung eingesetzt werden.

 

Was passiert, wenn der Kunde das Objekt vor Renteneintritt vermietet?

Grundsätzlich gilt, dass bei der Aufgabe der Selbstnutzung vor Rentenbeginn die Förderschädlichkeit eintritt. Ausnahmetatbestände:
– Beruflich bedingter Umzug.
– Kauf eines Folgeobjektes, das selbst genutzt wird.
– Anlage entsprechend der auf dem Wohnförderkonto ausgewiesenen Summe auf einem Riester–Sparvertrag

 

Wie ist die Verwendung des riestergeförderten Guthabens anzuzeigen?

Der Nachweis der Verwendung ist nicht gegenüber der Bausparkasse, sondern gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu erbringen. Die ZfA informiert so dann die Bausparkasse über das Ergebnis der Prüfung. Erst danach kann/darf die Bausparkasse auszahlen.

 

Was ist ein Wohnförderkonto?

Die geförderten Entnahmebeträge aus Riester-Verträgen sowie die geförderten Tilgungsleistungen plus Zulagen werden auf einem sogenannten fiktiven „Wohnförderkonto“ erfasst. Dieses ist vom Anbieter zu führen, wobei ein spiegelbildliches Wohnförderkonto auch bei der ZfA geführt wird. Es wird jährlich um 2 % erhöht. Bei Renteneintritt muss das auf dem Wohnförderkonto angesammelte Kapital versteuert werden. Dabei gelten die von der ZfA zurückgemeldeten Beträge. Auf dem Wohnförderkonto wird das sogenannte „in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital“ erfasst.

 

Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Erst bei Kapitalentnahme aus bestehenden Riester-Verträgen zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto erfasst. Bei Riester-Darlehen wird das Wohnförderkonto sofort eingerichtet, da darauf die geförderten Tilgungsleistungen und die Zulagen fließen.

 

Welcher Steuersatz zählt bei der Besteuerung des Wohnförderkontos?

Die Beträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Besteuerung persönlichen Einkommensteuersatz des Kunden versteuert.

 

Werden auch Einzahlungen über 2.100 Euro p.a. auf dem Wohnförderkonto geführt oder nur die förderfähigen Beträge?

Im Wohnförderkonto werden nur die Beträge belassen, welche für die nachgelagerte Besteuerung relevant sind. Die ungeförderten Beiträge werden letztendlich nicht auf dem Wohnförderkonto erfasst.

 

Kann ein Kunde die Wohn-Riester-Förderung und Wohnungsbauprämie gleichzeitig erhalten?

Ja, aber nicht in einem Bausparvertrag.. Eine Vermischung der staatlichen Förderung mit allen Konsequenzen (unterschiedliche Verwendungszwecke, Zinsfreistellung, Versteuerung etc.) ist weder dem Kunden zu vermitteln noch in den Systemen mit vertretbarem Aufwand abzubilden.

 

Wie funktioniert das Riester-Darlehen?

Der Finanzierer tilgt sein Darlehen und erhält dafür Zulagen, die nach Gewährung als Extratilgungen verwendet werden. Somit wird die Darlehenslaufzeit verkürzt, was sich positiv auf die Zinsbelastungen auswirkt.