Ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

 

Lohnt sich ein Bausparvertrag in Ihrer Situation?

Das hängt von Ihren individuellen Zielen ab. Als unabhängiger Makler prüfe ich für Sie kostenfrei, ob Bausparen optimal auf Ihr Vorhaben passt – und welcher Tarif Ihnen die besten Konditionen sichert.

 

1885 fand die Idee „Bausparen“ ihren Weg nach Deutschland mit der Gründung der „Bausparkasse für Jedermann“ von Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Grundidee der Bausparkasse ist das Baufinanzieren im Kollektiv. Eine Person allein könnte sich, bedingt durch das fehlende Eigenkapital, häufig kein Eigentum leisten. Mehrere Personen gemeinsam können sich den Traum vom Eigenheim nacheinander erfüllen. Diese Idee fand vor allem in den Aufbaujahren nach dem Ersten Weltkrieg großen Anklang. Die Tätigkeit der verschiedenen Bausparkassen und der Schutz der Bausparer wurde im Jahr 1972 im Bausparkassengesetz (BspKG) gesetzlich festgeschrieben.

 

Ist der Bausparvertrag sinnvoll?

 

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab, das Bausparkonto ist eröffnet. Der Bauspartarif bestimmt bereits bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr. Die vereinbarte Bausparsumme wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz angespart. Bei der Zuteilung wird ein optionales Bauspardarlehen gewährt.

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, verfügt man mit der Annahme der Zuteilung über die volle Bausparsumme – Sparguthaben und Bauspardarlehen. Die Frage, wie hoch künftige Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt sind, kann niemand beantworten. Mit der Eröffnung von einem Bausparkonto erwirbt sich der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz und die Möglichkeit der Umschuldung.

Der Zinssatz ist hier fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus und damit Planungssicherheit für den Vertrag. Unter Umständen erhält man eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie für den Bausparvertrag. Ist ein Bausparvertrag sinnvoll? Dies hängt in erster Linie vom Sicherheitsbedürfnis des Bausparers und der zukünftigen Zinsentwicklung ab.

 

Bausparvertrag sinnvoll - Wie funktioniert Bausparen mit einem Bausparkonto


Wie funktioniert Bausparen (erworben von fotolia.de)

 

Die Bausparer teilen sich in drei Gruppen

Der Rendite-Sparer

Herr Rendite möchte sparen und dabei die höchstmögliche Sicherheit haben. Sehr oft kommt die Anfrage von Eltern, die für ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr einzahlen möchten. Starke Guthabenzinsen überzeugen den sicheren Anleger. Das Rendite-Sparen hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren; Sie können den Sparvertrag aber auch problemlos nach dieser Zeit weiterlaufen lassen bis zur Höhe der Bausparsumme.

➔ Rechner Rendite-Sparer

Der Darlehens-Sparer

Herr Darlehen möchte sparen, um später ein Darlehen für eine Immobilie oder Modernisierungen aufzunehmen – zu einem Zins, den er heute schon kennt. Wussten Sie schon, dass Sie ein Darlehen nicht punktgenau abrufen müssen? Auch die Tilgung kann man jederzeit erhöhen; ebenso kann man gebührenfrei Sondertilgungen leisten. Beim Vertragsabschluss ist der Zinssatz vom Bausparvertrag fix.

➔ Rechner Darlehens-Sparer

Der Options-Sparer

Herr Option möchte sparen, aber er will sich heute noch nicht festlegen, ob er Rendite will oder doch das Darlehen. Sehr oft kommen solche Anfragen von jungen Menschen oder Hausbesitzern. Optionstarife (z.B. bei Badenia oder BKM) halten Ihnen alles offen. Achtung: Bei manchen Kassen sind Rendite-Tarife an die Umlaufrendite gekoppelt. Sinnvoll sind Tarife, wo die Zinsen heute schon feststehen.

 

Das Bausparkonto und seine Anwendungsmöglichkeiten

Ob Sie ein Eigenheim oder Eigentumswohnung anschaffen, errichten, erhalten, verbessern oder planen – Bauspardarlehen gehören in jede Finanzierung, da das Bausparkonto für die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen angewendet wird. Fast 50 % aller Eigenheime werden im Rahmen einer Baufinanzierung unter Einsatz von Bauspardarlehen mitfinanziert.

Auch ein kleiner VL Bausparvertrag gibt Sicherheit, da der günstige Garantiezins – ab 0,45 % – nominal für das Bauspardarlehen vertraglich durch die Bausparkasse gesichert ist. Gerade vor dem Abschluss eines Bausparkontos sollte man die Bausparverträge im Vergleich betrachten, denn die Unterschiede sind je nach Bausparkasse doch sehr differenziert in den Tarifbedingungen. Erst dann entscheidet es sich, ob ein Bausparvertrag sinnvoll ist.

 

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen

(Zusammenfassung §1 Abs.3 des Bausparkassengesetzes [BspKG])

  • Eigenheime und Eigentumswohnungen, Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung errichten, beschaffen, erhalten und verbessern – Bau und Erwerb von Wohneigentum oder Wohneigenheim, Renovierung, Modernisierung (neues Bad, energiesparende Heizung), Sanierung, Instandsetzung, Anbau, Umbau, Ausbau im Wohnbereich.
  • Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum.
  • Der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von Gebäuden mit überwiegenden Wohnzwecken.
  • Anteiliger Erwerb von Bauland und Erbbaurechten entsprechend der Wohnnutzung.
  • Die Ablösung von oben genannten Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind – Entschuldung.
  • Finanzierung von gewerblichen Objekten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen und wenn sie zur Versorgung dieser Gebiete beitragen.

 

Das Bausparkonto in 3 Phasen

1. Die Sparphase

Der Bausparvertrag ist abgeschlossen und Sie fangen an zu sparen, bis Sie das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben erreicht haben. Das Mindestsparguthaben rechnet sich aus dem Prozentsatz von der Bausparsumme (meist 20 %, 25 %, 30 %, 35 %, 40 %, 45 % oder 50 %).

In der Sparphase sparen Sie mit der vereinbarten Rate oder auch mit Sonderzahlungen Ihr Bausparkonto an. Alle Einzahlungen werden von den Bausparkassen verzinst. Die Höhe des Zinssatzes ist vertraglich geregelt und liegt zwischen 0,01 % und 0,7 %, je nach Bausparkasse. Um das Mindestsparguthaben schneller zu erreichen, hilft der Staat mit der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Einmalzahlungen und Sonderzahlungen beschleunigen das Erreichen des Sparziels.

 

2. Die Zuteilung

Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Freigabe zur Auszahlung der Bausparsumme seitens der Bausparkasse. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilungsnachricht zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt.

Ihre 4 Optionen zum Zeitpunkt der Zuteilung:

  • Die komplette Bausparsumme (Guthaben + Darlehen) auszahlen lassen
  • Nur das Guthaben auszahlen lassen
  • Eine Mehrzuteilung in Anspruch nehmen (nicht bei allen Bausparkassen)
  • Das Guthaben stehen lassen und den Anspruch auf das Darlehen für später behalten

Voraussetzungen für die Zuteilung:

  • Das Mindestsparguthaben gemäß Tarif der Bausparkasse (20% bis 50%) ist erreicht.
  • Die Mindestvertragsdauer ist abgelaufen.
  • Die erforderliche Bewertungszahl (errechnet aus Sparbeiträgen, Zinsen und Laufzeit) ist erreicht.
  • Der Bausparer nimmt die Zuteilung formell an.

Hinweis: Erfolgt keine Zuteilungsannahme durch den Bausparer, erlischt der Anspruch auf das Bauspardarlehen nicht! Daher ist ein Bausparvertrag sinnvoll als Rücklage, und zwar so lange, bis Bedarf besteht.

 

3. Die Darlehensphase

Das Bauspardarlehen wird getilgt. Das Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen, auf das der Bausparer nach Zuteilung einen Rechtsanspruch hat. Der Zinssatz ist vertraglich festgelegt und garantiert. Es handelt sich in der Regel um ein nachrangig im Grundbuch abzusicherndes Darlehen, welches bis 50.000 Euro sogar als Blankokredit vergeben wird. Damit fallen keine Notar- oder Grundbuchkosten an (Bonität vorausgesetzt).

Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten (ca. 2,5 bis 10 Promille von der Bausparsumme). Das Bauspardarlehen ergibt sich rechnerisch als Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Der riesige Vorteil: Es kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden!

 

Zinssicherheit mit Bauspardarlehen

Sie sichern sich einen zinsgünstigen Anspruch für die Zukunft – denn keiner weiß, wo die Zinsen in 10 Jahren stehen. Das bietet absolute Planungssicherheit. Darlehen bis 50.000 Euro erhalten Sie blanko, also ohne Grundbucheintragung. Das ermöglicht eine schnelle Abwicklung und erhöht Ihr Eigenkapital beim Immobilienkauf.

Flexible Tilgungsmöglichkeiten

Sie können das Darlehen jederzeit ablösen oder Sonderzahlungen vornehmen. Manche Bausparkassen bieten bei einer Sonderzahlung sogar an, die monatliche Rate nochmals abzusenken. Sie kennen heute schon den Zins und wissen exakt, welche Zins- und Tilgungsbelastung Sie in der Zukunft erwartet.