Ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

 


 

1885 fand die Idee „Bausparen“ in Deutschland mit der Gründung der „Bausparkasse für Jedermann“ von Pastor Friedrich von Bodelschwingh nach Deutschland. Grundidee der Bausparkasse ist das Baufinanzieren im Kollektiv. Eine Person allein könnte sich, bedingt durch das fehlende Eigenkapital, häufig kein Eigentum leisten. Mehrere Personen gemeinsam können sich den Traum vom Eigenheim nacheinander erfüllen. Diese Idee fand vor allem in den Aufbaujahren nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland großen Anklang. Die Tätigkeit der verschiedenen Bausparkassen und der Schutz der Bausparer wurde im Jahr 1972 im Bausparkassengesetz(BspKG) gesetzlich festgeschrieben.

 

 

Ist der Bausparvertrag sinnvoll?

 

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab, dass Bausparkonto ist eröffnet. Der Bauspartarif bestimmt bereits bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr. Die vereinbarte Bausparsumme wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz angespart. Bei der Zuteilung wird ein optionales Bauspardarlehen gewährt.

 

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif verfügt man mit der Annahme der Zuteilung über die volle Bausparsumme – Sparguthaben und Bauspardarlehen. Die Frage, wie hoch künftige Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt sind kann niemand beantworten. Mit der Eröffnung von einem Bausparkonto erwirbt sich der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz und die Möglichkeit der Umschuldung.

 

Der Zinssatz ist hier fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus und damit Planungssicherheit für den Vertrag. Unter Umständen erhält man eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie für den Bausparvertrag. Ist ein Bausparvertrag sinnvoll? dies hängt in erster Linie vom Sicherheitsbedürfnis des Bauspares und der zukünftigen Zinsentwicklung ab.

 

 

Bausparvertrag sinnvoll - Wie funktioniert Bausparen mit einem Bausparkonto

Wie funktioniert Bausparen erworben von fotolia.de

Die Bausparer teilen sich in drei Gruppen

Wer ist der typische Rendite-Sparer?

Herr Rendite möchte Sparen und dabei die höchstmögliche Sicherheit haben. Sehr oft kommt die Anfrage von Eltern, die für ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr einzahlen möchten. 3,83% Guthabenzinsen überzeugen den sicheren Anleger. Das Rendite-Sparen hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren; Sie können den Sparvertrag aber auch problemlos nach dieser Zeit weiterlaufen lassen bis zur Höhe der Bausparsumme.

Bausparrechner für Rendite-Sparer

 

Wer ist der typische Darlehens-Sparer?

Herr Darlehen möchte Sparen und zwar so, dass er später ein Darlehen aufnehmen kann für eine Immobilie oder für Modernisierungen – und das zu einem Zins, den er heute schon kennt. Sehr oft kommt die Anfrage von Sparern, die später einmal Wohneigentum erwerben möchten und die jetzt schon Geld zur Seite legen. Wussten Sie schon, dass Sie ein Darlehen nicht punktgenau abrufen müssen zum Finanzieren? Auch die Tilgung kann man jederzeit erhöhen; ebenso kann man gebührenfrei Sondertilgungen leisten. Beim Bausparvertrags Abschluss ist der Zinssatz vom Bausparvertrag fix.

Bausparrechner für Darlehens-Sparer

 

Wer ist der typische Options-Sparer?

Herr Option möchte Sparen, aber er will sich heute noch nicht festlegen, ob er Rendite will oder doch das Darlehen.  Sehr oft kommen entsprechende Anfragen von jungen Menschen oder von Hausbesitzern, die für spätere Modernisierungsmaßnahmen vielleicht ein Darlehen benötigen. Wussten Sie schon, dass die Badenia und die Bausparkasse Mainz auch Optionstarife anbieten? Die Tarife für Rendite sind bei der Wüstenrot und der Alten Leipziger allerdings an die Umlaufrendite gekoppelt und daher ist die Rendite nicht sicher. Sinnvoll sind die Tarife der Bausparkassen, wo die Zinsen heute schon feststehen.

 

 

Das Bausparkonto und seine Anwendungsmöglichkeiten

Ob Sie ein Eigenheim oder Eigentumswohnung anschaffen, errichten, erhalten, verbessern oder planen – Bauspardarlehen gehören in jede Finanzierung, da das Bausparkonto für die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen angewendet wird. Fast 50% aller Eigenheime werden im Rahmen einer Baufinanzierung unter Einsatz von Bauspardarlehen mitfinanziert.

 

Auch ein kleiner VL Bausparvertrag gibt Sicherheit, da der günstige Garantiezins – ab 0,45% – Zinssatz nominal für das Bauspardarlehen vertraglich durch die Bausparkasse gesichert ist. Gerade vor dem Abschluss eines Bausparkontos sollte man die Bausparverträge im Vergleich betrachten, denn die Unterschiede sind je nach Bausparkasse doch sehr differenziert in den Tarifbedingungen. Erst dann entscheidet es sich, ob ein Bausparvertrag sinnvoll ist.

 

 

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen
(Zusammenfassung §1 Abs.3 des Bausparkassengesetzes [BspKG]):

 

  • Eigenheime und Eigentumswohnungen, Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung  errichten, beschaffen, erhalten und verbessern – Bau und Erwerb von Wohneigentum oder Wohneigenheim, Renovierung, Modernisierung (neues Bad, energiesparende Heizung), Sanierung, Instandsetzung, Anbau, Umbau, Ausbau im Wohnbereich –
  • Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum
  • Der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von Gebäuden mit überwiegenden Wohnzwecken
  • Anteiliger Erwerb von Bauland und Erbbaurechten entsprechend der Wohnnutzung
  • Die Ablösung von oben genannten Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind – Entschuldung
  • Finanzierung von gewerblichen Objekten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen und wenn sie zur Versorgung dieser Gebiete beitragen

 

 

Das Bausparkonto gliedert sich in Sparphase, Zuteilung, Darlehensphase

Die Sparphase

Der Bausparvertrag ist abgeschlossen und Sie fangen an zu sparen, bis Sie das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben erreicht haben. Das Mindestsparguthaben rechnet sich aus dem Prozentsatz von der Bausparsumme 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% oder 50%.

 

In der Sparphase sparen Sie mit der vereinbarten Rate oder auch mit Sonderzahlungen ihr Bausparkonto an. Alle Einzahlungen werden von den Bausparkassen verzinst. Die Höhe des Zinssatzes ist vertraglich geregelt und liegt zwischen 0,01% und  1,10 %, je nach Bausparkasse. Um das Mindestsparguthaben schneller zu erreichen, hilft der Staat mit der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Einmalzahlungen und Sonderzahlungen beschleunigen das Erreichen des Sparziels.

 

 

Die Zuteilung bei einem Bausparvertrag

Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Freigabe zur Auszahlung der Bausparsumme seitens der Bausparkasse. Die Bausparvertrag Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilungsnachricht zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt.

Der Bausparer kann zum Zeitpunkt der Zuteilung folgendes bestimmen:

  • die Bausparsumme (Guthaben und das Darlehen) auszahlen zu lassen
  • nur das Guthaben auszahlen zu lassen
  • eine Mehrzuteilung in Anspruch nehmen (nicht für alle Bausparkassen)
  • das Guthaben noch nicht auszuzahlen, sondern stehen zu lassen und den Anspruch auf das Darlehen für später behalten

 

 

Die Voraussetzungen für die Zuteilung sind in den Allgemeinen Bausparkasse Bedingungen festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse:

  • Das Bausparguthaben erreicht das Mindestsparguthaben gemäß dem Tarif der Bausparkasse, er ist zuteilungsreif. Das Mindestsparguthaben ergibt sich als Prozentsatz aus der Bausparsumme und liegt vertraglich zwischen 20% und 50%. Das Bausparguthaben ist die Summe von Einzahlungen, gutgeschriebene Zinsen und Prämien
  • Die Mindestvertragsdauer – Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und frühest möglichen Zuteilungstermin – ist erreicht
  • Die Höhe der Bewertungszahl gemäß Tarif der Bausparkasse ist erreicht worden. Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet.
  • Der Bausparer nimmt die Zuteilung der Bausparsumme an

Erfolgt keine Zuteilungsannahme durch den Bausparer, erlischt der Anspruch auf das Bauspardarlehen nicht. Daher ist ein Bausparvertrag sinnvoll als Rücklage und zwar so lange, bis Bedarf besteht.

 

Darlehensphase des Bausparvertrag

Das Bauspardarlehen wird getilgt. Das Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der Bausparkasse, auf das der Bausparer nach Zuteilung des Bausparvertrag einen Rechtsanspruch hat. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist im Bausparvertrag festgelegt und garantiert. Beim Bauspardarlehen handelt es sich in der Regel um ein nachrangig im Grundbuch abzusicherndes Darlehen, welches bis 50.000 Euro als Blanko Kredit vergeben wird und damit fallen dann auch keine Notar oder Grunbuchkosten an – die Bonität des Kunden bei der Vergabe vom Bausparkredit vorausgesetzt.

 

Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die monatliche Tilgung liegt je nach Tarif der Bausparkasse zwischen 2,5 und 10 Promille von der Bausparsumme. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgezahlt werden und das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu einer Finanzierung bei Banken.

 

Das Bauspardarlehen ergibt sich rechnerisch als Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Mindestguthaben (ggf. zuzüglich einer Mehrzuteilung).

 

 

Zinssicherheit mit einem Bauspardarlehen

Mit einem Bauspardarlehen sichern Sie sich ein zinsgünstigen Darlehensanspruch für die Zukunft, denn keiner weiß wo die Zinsen in 10 Jahren stehen. Der Bausparvertrag bietet Zinssicherheit, Planungssicherheit und Bauspardarlehen sind bis 50.000 Euro blanko, d.h. ohne Grundbucheintragung und ohne Notar Termin. Damit erhalten Sie eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung und erhöhen für einen Kauf einer Immobilie ihr Eigenkapital.

 

 

Flexible Tilgungsmöglichkeiten

Im Bauspardarlehen können Sie jederzeit ablösen oder Sonderzahlungen vornehmen. Manche Bausparkassen bieten auch an – bei einer Sonderzahlung – die mtl. Rate nochmals abzusenken, bei gleicher Laufzeit. Bauspardarlehen oder Wohn Riester Darlehen (Wohn Riester Bausparvertrag) bieten ein großes Stück Sicherheit. Sie kennen heute schon den Bausparzins und wissen heute schon welche mtl. Zins- und Tilgungsbelastung Sie in der Zukunft erwartet.