Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen
Wohnungsbauprämie berechnen (WoP) für den Bausparvertrag
Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Personen deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro (Single) bzw. 70.000 Euro (Verheiratet) nicht überschreitet, es gelten die Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen.
Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen für die Bausparprämie mit ca. 10.000 Euro im Bruttoeinkommen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und die Zuteilung angenommen wird, wird die staatliche Prämie dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Voraussetzung ist, dass der Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich verwendet wird. Eine Ausnahme gewährt man jungen Menschen, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Guthaben kann dann immer frei verwendet werden, ohne das ein wohnwirtschaftlicher Hintergrund vorliegt.
Die Wohnungsbauprämie garantiert ca. 3,34% Rendite für den Bausparvertrag – wenn man den richtigen Tarif wählt.
Details der Neuregelung und Einkommensgrenzen:
- Die Einkommensgrenzen wurden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
- Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
- Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich auf 700 Euro bzw 1.400 Euro pro Jahr
- Die Verbesserungen gelten seit dem Sparjahr 2021
versteuerndes Einkommen |
Prämien Höchstbetrag |
Satz 10% | Wohnungs- bauprämie |
|
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Alleinstehende | 35.000,00 € (Brutto: ca. 43.100 €) |
700,00 € | 10% aus 700 EUR |
70 € |
Verheiratete | 70.000,00 € (Brutto: ca. 86.200 €) |
1.400,00 € | 10% aus 1400 EUR |
140 € |
Jedes Kind erhöht das Bruttoeinkommen um ca. 10.000 Euro. So kann eine Familie mit 2 Kinder die Wohnungsbauprämie bis 110.900 Euro Bruttoeinkommen beantragen. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt immer durch den Bausparer.
Das Formular zur Beantragung wird jedes Jahr von der Bausparkasse mit dem Kontoauszug versendet. Der Wohnungsbauprämienantrag muss dann wieder unterschrieben an die Bausparkasse zurück gesendet werden. Die Gutschrift der Wohnungsbauprämie erfolgt gesammelt zum Zeitpunkt der unschädlichen Verfügung (Zuteilung oder Zwischenfinanzierung) auf das Bausparkonto.
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Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) für den Bausparvertrag
Durch die Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Beim Bausparen erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage eine jährliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese wird bis zu einem Höchstbeitrag von 470 Euro gefördert. Bedingung ist hierbei ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 40.000 Euro (Single) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.
40 Euro VL Anlage auf einem Bausparvertrag
Single | Verheiratete | |
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versteuerndes Einkommen | 40.000,00 € | 80.000,00 € |
Förderfähiger Jahreshöchstbetrag | 470,00 € (pro Arbeitnehmer) |
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Satz 9% | 9 % von 470,00 € |
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Max. jährliche Zulage | 42,30 € |