Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen
Wohnungsbauprämie berechnen (WoP) für den Bausparvertrag
Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro (Single) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet, es gelten die Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen. Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen für die Bausparprämie mit ca. 8.000 Euro für das Bruttoeinkommen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird die Prämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben.

Bruttoeinkommen ab 2021 zum Erhalt der Wohnungsbauprämie
Voraussetzung ist, dass Sie den Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich verwenden. Eine Ausnahme gewährt man jungen Menschen, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Das Guthaben können Sie immer frei verwenden, ohne das ein wohnwirtschaftlicher Hintergrund vorliegt. Die Wohnungsbauprämie garantiert ca. 2% Rendite im Bausparvertrag, wenn man den richtigen Tarif wählt.
Details der Neuregelung:
- Die Einkommensgrenzen wurden von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete auf 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
- Der Fördersatz steigt von 8,8 auf 10 Prozent
- Die Grenze der förderfähigen Einzahlungen erhöht sich auf 700 Euro bzw 1.400 Euro pro Jahr
- Die Verbesserungen gelten ab dem Sparjahr 2021
versteuerndes Einkommen |
Prämien Höchstbetrag |
Satz 10% | Wohnungs- bauprämie |
|
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Alleinstehende | 35.000,00 € (Brutto: ca. 43.000 €) |
700,00 € | 10% aus 700 EUR |
70 € |
Verheiratete | 70.000,00 € (Brutto: ca. 86.000 €) |
1.400,00 € | 10% aus 1400 EUR |
140 € |
Jedes Kind erhöht das Bruttoeinkommen um 8.000 Euro. So können Verheirate bei 2 Kinder die Wohnungsbauprämie bis 105.000 Euro Bruttoeinkommen beantragen.
Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) für den Bausparvertrag
Durch die Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Beim Bausparen erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage jährlich vermögenswirksame Leistungen von bis zu 470 Euro. Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.
Anlage auf Bausparvertrag
Single | Verheiratete | |
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Einkommensgrenze | 17.900,00 € | 35.800,00 € |
Förderfähiger Jahreshöchstbetrag | 470,00 € (pro Arbeitnehmer) |
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Satz 9% | 9 % von 470,00 € |
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Max. jährliche Zulage | 43,00 € |