Lohnt sich Bausparen – Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich Bausparen?

  • Mit Bausparen können Sie sehr gut und sicher Eigenkapital aufbauen
  • Jeder Euro den Sie einbezahlen ist schon ein Teil ihres Eigentums
  • Die Zinsen sind garantiert und sicher
  • Der Staat unterstützt Bausparen mit Prämien
  • Bis 50.000 Euro sind die Bauspardarlehen blanko
  • Die Absicherung des Darlehens im Grundbuch erfolgt nachrangig
  • Kostenlose Sondereinzahlungen sind jederzeit möglich

 

Lohnt sich Bausparen? anbei die wichtigsten Fragen dazu:

 

Wie sicher sind die Zinsen?

Die Guthabenzinsen und die Darlehenszinsen sind mit Vertragsabschluss fix. Die Sicherung der Einlagen, einschließlich Zinsen erfolgt bis 100.000 Euro. Zusätzliche Sicherheit wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gewährt.

 

Können sich die Zinsen im Nachhinein ändern?

Nein, die Guthabenzinsen und die Darlehenszinsen sind mit Vertragsabschluss fix.

 

Wie hoch ist die Abschlussgebühr und wann ist Sie fällig?

Die Abschlussgebühr wird mit den laufenden Sparzahlungen verrechnet oder kann auch als Einmalzahlung entrichtet werden. Die Abschlussgebühr liegt je nach Bausparkasse zwischen 0,5%, 1%, 1,6% von der Bausparsumme.

 

Wann erfolgt ein Grundbucheintrag für das Bauspardarlehen?

Bis 50.000 Euro ist das Darlehen blanko (ohne Grundbucheintragung).
Ab 50.000 Euro erfolgt eine Eintragung. Die Bausparkasse geht bis 80% Auslauf in den Nachrang.

 

Was bedeutet die 7 jährige Bindungsfrist für die staatlichen Prämien?

Die 7 jährige Bindungsfrist gibt es nicht mehr.
Die Prämie wird bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ausgezahlt.
Die Laufzeit des Bausparvertrag für die Prämien ist somit 1 Jahr oder auch 99 Jahre.
Die Auszahlung der Prämien erfolgt bei Zuteilung vom Bausparvertrag.

 

 

Wer darf Bausparen?

Es gibt keine Eingrenzungen.
Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten.

 

Ist die Zuteilung garantiert?

Bausparkassen dürfen dem Kunden den Zuteilungstermin nicht fest zusagen. Doch die Zuteilungsfristen sind seit Jahren stabil. Bausparkassen können genau vorrechnen, wenn Sie die Zuteilung ermöglichen werden. Eine feste Zusage dürfen Sie allerdings nicht abgeben. Die Berechnung wird abgegeben unter dem Vorbehalt, dass sich die Zielbewertungszahl nicht erhöht, die der Bausparvertrag erreichen muss. Die Bewertungszahl hängt von der Geschäftsentwicklung der Bausparkasse ab, vor allem vom Neugeschäft, von der Sparleistung der Altkunden, von der Zahl der Bausparer, die auf das Darlehen verzichten und von der Höhe der Wohnungsbauprämie. Die Zuteilungsfristen der Bausparkasse ist aber schon seit vielen Jahren stabil. Seit 1991 haben die Bausparkassen einen “Fonds zur bauspartechnischen Absicherung” gebildet, der die Zuteilung vorrübergehend stabil halten kann. Zur Zeit haben die Bausparkassen flüssige Mittel im Überflüss, weil immer weniger Sparer ihr Bauspardarlehen abrufen.

 

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Ab 16 Jahren kann diese jeder erhalten.
Es gelten Einkommensgrenzen.
Bei Verheirateten ist die Grenze 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Bei Alleinstehenden ist die Grenze 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

 

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Der Bausparer erhält am Jahresanfang den Prämienantrag. Dieser muss unterschrieben werden.
Kreuz muss bei:  „Ich beantrage…..“ gesetzt werden. Der Antrag muss an die Bausparkasse zurück gesendet werden. Die Bausparkasse leitet den Antrag weiter an das Finanzamt. Es erfolgt dann bei Zuteilung die Auszahlung der Prämie an den Bausparer.

 

Wer erhält Arbeitnehmersparzulage?

Der Arbeitnehmer erhält Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag, der mit
vermögenswirksamen Leistungen (VL) bedient wird.

 

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragt. Die Bausparkasse übermittelt die vL-Daten (Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) an die Finanzverwaltung, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Diese Einwilligung ist Voraussetzung für den Anspruch auf
Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beantragen Sie dann im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung.

 

Gibt es eine Frist zu beachten?

Sie können die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem Sie die
vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben.

 

Wie wird die Zulage ausgezahlt?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zunächst angesammelt und erst vom Finanzamt ausgezahlt:

• wenn die Sperrfrist von 7 Jahren abgelaufen ist
• oder vorher bei prämienunschädlicher Verfügung z. B. bei wohnwirtschaftlicher Verwendung
• oder wenn Ihr Bausparvertrag zugeteilt und ausgezahlt wird

 

Fällt beim Bausparen Abgeltungssteuer an?

Guthabenzinsen und Bonuszinsen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Bei einem ausreichenden Freistellungsauftrag erfolgt kein Abzug.
Sollte ihr Steuersatz niedriger sein als 25%, erhalten Sie die Steuer anteilig zurück.

 

Müssen Sie die Sparraten immer einzahlen?

Nein, das Bausparkonto läuft wie ein Sparkonto.
Die Sparrate ist immer freiwillig und es kann jederzeit unterbrochen oder erhöht werden.
Einmalzahlungen können jederzeit getätigt werden.

 

Kann ein Bausparvertrag übertragen werden?

Der Bausparvertrag kann immer auf alle Familienangehörige übertragen werden. Ein Bausparvertrag kann innerhalb der Verwandtschaft problemlos ohne Verlust der staatlichen Vergünstigungen übertragen werden. Der Vertrag muss jedoch vom „Übernehmer“ wohnwirtschaftlich verwendet werden (Bau, Kauf, Modernisierung). Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Bausparkasse.

 

Was passiert wenn man 50.000 Bausparsumme hat, aber nur 16.000 Guthaben und Sie benötigen jetzt das Guthaben?

Sie können z.B. die Bausparsumme in 2 Bausparverträge teilen z.B. in 30.000 Euro und 20.000 Euro und das Guthaben flexibel mitteilen. 16.000 Euro Guthaben gehen z.B. in den 20.000 Euro Bausparvertrag und der 30.000 Euro Vertrag wird mit 1 Euro Guthaben belassen.
Damit erhalten Sie im 20.000 Euro Bausparvertrag ihre 16.000 Euro Guthaben mit der Zuteilung ausbezahlt.
Sie können die Bausparsumme auch reduzieren, so dass die erforderliche Bewertungszahl erreicht wird und der Vertrag in die Zuteilung kommt.

 

50.000 Bausparsumme und man benötigt die 50.000 bei einem Guthaben von 16.000 Euro?

Sie können die 50.000 Euro zwischenfinanzieren bis die erforderliche Zuteilung da ist.

 

Was bedeutet die Zuteilung für Sie?

Die Zuteilung erhalten Sie, wenn die Bewertungszahl erreicht ist und das erforderliche Mindestguthaben eingezahlt ist.
Das ist nach 1 Jahr oder auch nach 15 Jahren der Fall.
Wenn die Zuteilung seiten der Bausparkasse erfolgt, muss der Bausparer diese auch auch schriftlich annehmen, wenn man sein Guthaben oder die Bausparsumme erhalten will.

Erfolgt das nicht schriftlich, bleibt das Bausparkonto stehen und verzinst sich mit dem Guthabenszins.
Sie können auch nur das Guthaben entnehmen und das Darlehen erst später beantragen
evtl. stehen Ihnen auch Mehrzuteilungen zur Verfügung.

 

Ich möchte über das Guthaben und das Bauspardarlehen verfügen

Senden Sie dann die Zuteilungserklärung zusammen mit dem Darlehensantrag jeweils vollständig ausgefüllt der Bausparkasse zu. Sofern bereits vorhanden, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen direkt bei. Sie erhalten dann kurzfristig eine Antwort von der Bausparkasse.

 

Ich möchte nur über das Guthaben verfügen. Auf den Darlehensanspruch verzichte ich

Hier reicht es aus, lediglich die Zuteilungserklärung zuzusenden. Achten Sie bitte darauf, den Antrag an den gekennzeichneten Stellen, insbesondere die Bankverbindung für die Auszahlung, vollständig auszufüllen.

 

Können Sie jederzeit kündigen?

Ja, Sie können jederzeit kündigen. Allerdings erhalten Sie bei Sofortkündigung einen Abschlag.
Der Sofortabschlag entfällt bei ca. 6 Monaten Wartezeit.

 

Was ist der Regelsparbeitrag?

Der Regelsparbeitrag ist nur eine Richtgröße für die Besparung des Bausparvertrages. Sie müssen diese nicht zwingend einhalten.

 

Was ist ein optimaler Bausparvertrag?

Die Antwort kann nur sehr individuell beantwortet werden.
Bausparen hat Vor- und Nachteile, man muss aber die Vorteile verstehen und nicht beim erstbesten Angebot abschließen. Der optimale Fall für ein Bausparvertrag mit Darlehen wäre ca. 20%-30% einzahlen und 70% – 80% Darlehensanspruch.

 

Gibt es eine Bausparkasse, wo ich meine mtl. Tilgung für das Darlehen reduzieren kann?

Ja, die Signal Iduna Bauspar AG bietet diese Option bei Zuteilung an – bei unverändertem Zinssatz.

 

Was ist ein Krankenschein für das Haus?

Der Krankenschein für das Haus ist ein Bausparvertrag mit dessen Hilfe Sie für evtl. Modernisierungen an ihrem Haus vorsorgen. Sie können jederzeit eine Zuteilung beantragen, Guthaben + Darlehen. Der Darlehensanspruch rechnet sich nach der Bewertungszahl. Der Abruf des Darlehens erfolgt mit 0,99% Sollzins. Der große Vorteil liegt in der Flexibilität des Zuteilungszeitpunkt und der Zinssicherheit.

 

Wozu kann man das Bausparguthaben verwenden?

Das Guthaben kann frei verwendet werden. Zusätzlich erhält man die Prämien bei wohnwirtschaftlicher Verwendung. Ausnahme: Abschluss vom Bausparvertrag unter 25 Jahren, hier ist der Verwendungszweck frei.

 

Wozu kann das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden?

Das Bauspardarlehen ist für Bauen, Kauf von Wohneigentum, Modernisieren oder Renovieren gedacht.
Das Bauspardarlehen kann nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden, also z.B. für den Kauf, der Renovierung von Wohneigentum (Dinge, die fest mit dem Haus verbunden sind), aber nicht für Konsumgüter wie ein Auto oder Schönheitsmaßnahmen am Haus. Außerdem muss das Wohnobjekt ganzjährig nutzbar sein.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

 

A
Abbruchkosten (bei Neubau); Ablösung von Hauskauf– oder Bauschulden; Alarmanlagen (fest installiert); Altenwohnheim (Einkauf in Neubau); Anliegerbeiträge; Architektenhonorar; Ausbau (Anbau, Umbau); Ausland (Wohnungsbau ab 1993 EU-weit unschädlich); Außenanlagen
Außenputz; Außenkamin;
B
Baunebenkosten; Baukostenzuschuss; Bauplatz; Bad-Einbau oder -Renovierung; Bodenbeläge;
D
Dauerwohnrecht (sofern eigentums ähnlich im Sinne des WEG); Dachausbau;Diebstahlsicherung;
E
Eigentumswohnung; Einbauküche/ –schränke (wenn feste Bestandteile des Gebäudes); Einfamilienhaus; Einfriedung (sofern Wohnungsbau); Einstellplatz; Elektro, Gas– und Sanitärleitungen erneuern bzw. verlegen; Entschuldung (Darlehen für Wohnungsbau); Erbfolge; Erbbauzins-Ablösung; Erbschaftssteuer (soweit auf Wohngebäude entfallend); Erschließungsbeitrag; Etagenheizung;
F
Fahrstuhl; Fassadenerneuerung; Fußbodenerneuerung; Fußbodenheizung; Fenstererneuerung;
G
Garage; Gartenanlage (erste Anlage); Grunderwerbsteuer;
H
Hausanschlusskosten; Heizungsanlage (bei Modernisierung, Instandsetzung);
I
Immobilienfonds (Bruchteileigentum am Grundbesitz);
K
Kachelöfen; Kanalanschlussgebühr (für Neubau oder Kauf);
L
Leibrente (zum Erwerb von Wohnraum); Luftschutzräume;
M
Maklerprovision; Mietermodernisierung; Markise; Mietvorauszahlung zur Erlangung einer Wohnung (mind. 5 Jahre); Miterben; Modernisierung;
N
Neubau von Wohneigentum; Notariatsgebühren;
Ö
Öffentliche Baudarlehen (Ablösung);
P
Parabolantenne (für Satellitenfernsehen);Pergola (wenn wesentlicher Gebäudebestandteil);
R
Raumteiler (wenn wesentlicher Bestandteil); Renovierung;
S
Sauna (Schwimmbad); Schuldentilgung (Wohneigentum); Schutzbauen; Sickergruben;
T
Teppichboden (anstelle eines sonst üblichen Bodenbelags); Tiefgaragenplatz;
U
Umbau;
V
Vermessungskosten; Vertäfelung (wenn wesentlicher Bestandteil);
W
Wintergarten; Wochenendhaus (wenn für dauerndes Wohnen geeignet);
Z
Zentralheizung; Zweifamilienhaus; Zweitgarage;