Wohn Riester Bausparvertrag – die neue Form der Altersvorsorge

Dipl. Betriebswirt (FH) Christian Andreas
Wie funktioniert der Bausparvertrag mit Förderung?
Mit einem Wohn Riester Bausparvertrag haben Sie die Option einer positiven Rendite. Die Zahlungsströme sind kleiner als die Bausparsumme. Sinnvoll sind hier Wohn Riester Tarife mit einem kleinen Anspargrad. Wohn Riester rechnet sich sehr im Rahmen einer Baufinanzierung – zur Absicherung einer Restschuld oder Teil Restschuld.

Lebenszyklus eines Altersvorsorge Bausparvertrag
Bausparvertrag + Riester-Zulage (staatliche Förderung für die Altersvorsorge)
Das Eigenheimrentengesetz vom Jahr 2008 hat die staatliche Förderung für die Altersvorsorge auf das selbstgenutzte Wohneigentum ausgeweitet. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung plant, kann dafür die gleiche staatliche Riester-Zulage – wie für eine Riester-Rente – erhalten. Damit gehört der Wohn Riester Bausparvertrag zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten. Riester Bausparen kombiniert die Konditionen und Tarife der Bausparkassen mit der Riester-Zulage des Eigenheimrentengesetzes. Über den Wohn Riester Vergleich können Sie mich kontaktieren für eine individuelle Berechnung aus der Auswahl von 3 Bausparkassen.
Alle 2 Varianten des Bausparvertrags sind einsetzbar:
- Sparen auf Guthabenbasis
- Sparen mit optionalem Darlehensanspruch
Informationen über Wohn Riester finden Sie unter den FAQ Wohn Riester und den FAQ der Zulagenstelle zu Wohn Riester. Ausführliche Informationen über Wohn-Riester von dem Verband der Privaten Bausparkassen e.V. finden sie in der PDF Datei Wohn-Riester – Die neue Dimension der Altersvorsorge.
Eigenheimrente auch für energetische Sanierungen
Als staatlich gefördertes Instrument zum Erwerb von Wohneigentum hat sich die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) bewährt. Sie hilft vielen Haushalten schon jetzt beim Aufbau von Eigenkapital, bei Tilgung oder Umschuldung von Darlehen und beim altersgerechten Umbau.
Ab 2024 kann das Guthaben aus dem Eigenheimrenten-Vertrag auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden. Energieeinsparung und Werterhalt der Wohnimmobilien gehen hier Hand in Hand. Die Mindestentnahmesumme beträgt dabei 20.000 Euro. Wurde die Wohnung vor weniger als drei Jahren erworben, liegt sie bei 6.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass die energetische Sanierungsmaßnahme von einem Fachbetrieb umgesetzt wird und dieses Unternehmen bzw. eine ausstellungsberechtigte Person die Sanierung als eine förderbare im Sinne des Gesetzes bestätigt. Hierzu gibt es ein amtlich vorgeschriebenes Muster.
Von den förderbaren Sanierungen abgedeckt sind:
- Wand- und Dachflächendämmung sowie Dämmung der Geschossdecken
- Erneuern von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Verbesserung einer Heizungsanlage im Bestand (Voraussetzung: mindestens zwei Jahre alt)
- Einbauen von digitalen Systemen zur Optimierung des energetischen Betriebs und Verbrauchs
- Kosten für Energieberatung und Erteilung der Bescheinigung über förderbare Sanierung.
Weitere Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengestellt:
Link zur Deutschen Rentenversicherung
Die Verbesserungen (Gesetzesänderung)
Regelung bisher:
- Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
- Entnahme jederzeit für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
- Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungskosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum nur zum Beginn der Auszahlungsphase
- Kein Mindest-Entnahmebetrag
Seit dem 01.01.2014:
- Unverändert: Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
- Jederzeitige Entnahme zur Entschuldung von Finanzierungskosten aus Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Das Kauf- oder Herstellungsdatum ist unerheblich
- Nach Zuteilung kann auch das Bauspardarlehen gefördert zur Entschuldung verwendet werden
- Mindest-Entnahmebetrag von 3.000,- EUR gefördertes Altersvorsorgevermögen
Weitere neue Highlights zusammengefasst:
- Jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
- Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen
- Größere Zeitfenster bei Wohnungswechsel (Reinvestition)
- Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
Barrierefreier Umbau
Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen.
Voraussetzungen:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für einen barrierefreien Umbau der Immobilie
- Bestätigung von einem zertifizierten Sachverständigen
- Keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen für die gleichen Aufwendungen in Anspruch genommen
- Mindestentnahme 20.000 EUR; liegt der Erwerb weniger als 3 Jahre zurück, ist mindestens 6.000 Euro zu entnehmen
Zusätzliche Flexibilität
Erweiterte Zeiträume für den Neukauf:
- Bis zu fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wird/wurde
Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar:
- Rabatt von 30 % bei Wahl der sofortigen Besteuerung
- Sofortige Besteuerung auf Antrag jederzeit in der Auszahlungsphase möglich
Renten Riester und Wohn Riester Bausparen im Vergleich
Welche Vorteile bietet das geförderte Darlehen für Ihr Eigenheim?
Durch Wohnriester haben Sie die Möglichkeit, schon weit vor Ihrem Rentenalter von der staatlichen Riester-Förderung für Ihr Eigenheim zu profitieren und gleichzeitig für Ihre Rente in Form von Wohneigentum vorzusorgen. Mein Wohn Riester Rechner über das Anmeldeformular hilft Ihnen beim Vergleichen. Fragen Sie jetzt individuell an für ein Angebot.
Vorteile weit vor dem Rentenalter
- Riester Zulagen erhöhen Ihr Eigenkapital in der Sparphase
- Wohn Riester tilgt schneller Ihr Darlehen
- Mit Wohn-Riester sind Sie schneller schuldenfrei als beim Darlehen ohne Riester – das bringt mehrere Zehntausend Euro Ersparnis
- Gefördertes Kapital vermehrt Ihr Mindestguthaben sowie Ihren Guthabenzins und vermindert dadurch Ihr Darlehen und die Finanzierungskosten
- Bis zu 2.100 Euro Sonderausgabenabzug für Ihre Steuererklärung – je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl
- Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann
Vorteile im Rentenalter
- Mietfreies Wohnen im Rentenalter
- Das Vermögen bleibt im Wohneigentum erhalten, es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt
- Das selbstgenutzte Wohneigentum ist vererbbar
- Der Wohn Riester Bausparvertrag bietet Inflationsschutz
- Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei
Das Zusammenspiel (Bausparen & Förderung)
- Sichere Geldanlage mit garantierter Guthabenverzinsung plus Riester-Rendite
- Staatliche Förderung in der Spar- und Darlehensphase
- Weniger Bedarf an teurer Fremdfinanzierung
- Anspruch auf ein niedrigverzinstes Darlehen bei Zuteilung
- Sicherheit vor Zinssteigerungen am Kapitalmarkt
- Jederzeit kostenfreies Sondertilgungsrecht im Bauspardarlehen
- Wechseloption in eine Riester Rente bei Verzicht auf Wohneigentum
Anwendungsmöglichkeiten bei Zuteilung
Wohn Riester ist eine Förderung für die selbstgenutzten Wohnungen von zulagenberechtigten Personen, die im Inland leben und keine Ferien- oder Wochenendwohnungen kaufen:
- Eine Wohnung in einem eigenen Haus
- Eine eigene Eigentumswohnung
- Eine Genossenschaftswohnung
- Ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht
Die konkrete Förderung
Der maximal förderfähige Bausparbeitrag bzw. die maximal förderfähige Tilgungsleistung beträgt pro Jahr 2.100 EUR inklusive Zulagen. Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen und Sonderausgabenabzug an der Steuer.
- Grundzulage p.a.: 175 EUR
- Kinderzulage p.a.: 185 EUR (für Kinder vor 2008 geboren)
- Kinderzulage p.a.: 300 EUR (für Kinder ab 2008 geboren)
- Berufseinsteiger-Bonus (bis 25 Jahre): einmalig 200 EUR
Riester Zulage berechtigte Personen
Die zulagenberechtigten Personen ergeben sich aus § 10 a Abs. 1 Einkommensteuergesetzgebung.
Einkommensteuerpflichtige Personen:
- In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte
- Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Empfänger von Besoldung
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes
- Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose und Landwirte
- Pflichtversicherte Selbstständige und Freiberufler: Handwerker, Künstler, Journalisten, selbstständige Lehrer, Hebammen und pflichtversicherte Selbstständige auf Antrag
- Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
- Geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Ehepartner von Förderberechtigten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen (mittelbar Begünstigte)
Warum schließen so viele Kunden Wohn Riester ab?
Stellen Sie sich vor: Sie kaufen eine Immobilie und der Staat übernimmt jeden Monat 75 Euro von Ihrer Tilgung. Würden Sie das machen?
Die meisten beantworten diese Frage mit Ja – trotz der Besteuerung im Alter. Der entscheidende Punkt ist, dass das angesparte Vermögen in der Immobilie erhalten bleibt und die Immobilie an Wert gewinnt. Sie ist dazu auch vererbbar. Bei einer normalen Riesterrente geht ein Kapitalverzehr vonstatten. Auch aus steuerlicher Betrachtung ist es attraktiv, da das Kapital beim Wohnförderkonto nur mit 2 % verzinst wird und die Besteuerung auf max. 20 Jahre austangiert ist. Daher werden bei gleichen Förderbeträgen Wohnungseigentümer weniger Steuern zahlen als die anderen Riester Sparer.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten:
- Die Immobilie kann während eines Wegzugs zeitweise vermietet werden, wenn der Eigentümer spätestens zum 67. Lebensjahr die Immobilie wieder selbst bezieht – der Mietvertrag muss dann entsprechend befristet werden.
- Die Förderung muss ebenfalls beim Verkauf der Immobilie nicht zurückgezahlt werden, wenn es innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren (nachdem die Wohnung letztmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde) für den Kauf einer weiteren Wohnung verwendet wird.
Hinweis: Bei Scheidung muss der Wohn Riester Sparer den aktuellen Gegenwert des Wohnförderkontos innerhalb von 1 Jahr nach Verkauf der Immobilie auf einen Riester Vertrag einzahlen.
Besteuerung im Alter vom Staat beim Wohn Riester Bausparvertrag
Im Alter wird das Wohnförderkonto aufgelöst und die Einzahlungen sowie die Darlehensraten werden besteuert – allerdings nur bis zum Betrag von 2.100 Euro in den Zahlungsströmen. Stehen jetzt z. B. 50.000 Euro zu Buche, dann haben Sie 2 Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Die Sofortbesteuerung mit 30 % Rabatt und somit ein höheres Einkommen von 35.000 Euro auf dem Papier.
- Möglichkeit 2: Die Verteilung auf 20 Jahre. Bleibt man in diesem Beispiel, dann wären das 208,33 Euro mehr an fiktiver Rente, welche dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird. Bei einem Steuersatz von 20 % wären das dann monatlich 41,67 Euro an Steuern für die nächsten 20 Jahre.Damit ist klar: Die Besteuerung im Alter ist deutlich kleiner als eine Besteuerung bei einem Fonds Riester oder einer klassischen Riester Rentenversicherung.
