Bausparvertrag zugeteilt: Die wichtigsten Fragen und Antworten

25.04.2026 | 0 Kommentar(e)

Zuteilung bei einem Bausparvertrag

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Zuteilung von einem Bausparvertrag

 

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie die Nachricht über die Zuteilung Ihres Bausparvertrags erhalten haben, ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die Zuteilung bedeutet, dass der Bausparvertrag „reif“ ist: Sie haben nun Zugriff auf Ihr angespartes Guthaben und – das ist der entscheidende Vorteil – auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen mit festen Konditionen, welche seit Vertragsabschluss fix sind.

 

Die Zuteilungsannahmeerklärung ist da: Welche Optionen bestehen?

 

Sobald Ihr Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, stehen Ihnen im Wesentlichen zwei Wege offen:

  • Option A: Sofortige Annahme. Sie benötigen das Geld zeitnah (z. B. für eine Renovierung, eine Modernisierung oder als Eigenkapital für einen Immobilienkauf). In diesem Fall erklären Sie die Annahme der Zuteilung und senden mir oder der Bausparkasse die Zuteilungsannahmeerklärung zu. Das Guthaben wird ausgezahlt und der Anspruch auf das Darlehen wird geprüft.

 

  • Option B: Später nutzen. Sie brauchen das Geld aktuell noch nicht? Kein Problem. Sie müssen die Zuteilung nicht sofort annehmen. Sie können den Vertrag oft einfach weiterlaufen lassen oder liegen lassen oder die Zuteilung zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen. Beachten Sie hierbei die jeweiligen Fristen Ihrer Bausparkasse (meist zwischen 1 und 3 Monaten).
Die Annahme der Zuteilung bei einem Bausparvertrag

Die Annahmeerklärung bei der Zuteilung

 

Der Bausparvertrag ist zugeteilt – der Weg zum Bauspardarlehen

 

Das Bauspardarlehen ist die Belohnung für die Sparphase. Um es in Anspruch zu nehmen, sind meist nur wenige Schritte nötig:

  1. Wunsch angeben: Geben Sie in der Zuteilungserklärung an, dass Sie die Auszahlung von „Guthaben und Darlehen“ wünschen
  2. Darlehensantrag stellen: Für das Darlehen ist in der Regel ein separater Antrag erforderlich. Hierbei wird – wie bei anderen Krediten auch – die Bonität geprüft. Ausnahme ist hier die Signal Iduna, die Darlehensansprüche ohne Prüfung auszahlt bis max. 50.000 Euro (Blankogrenze).

 

Die Vorteile eines Bauspardarlehens

 

In einem schwankenden Zinsmarkt bietet Ihnen das Bauspardarlehen eine hohe Planungssicherheit:

  • Zinsgarantie: Der Zinssatz steht bereits seit Vertragsabschluss fest – und zwar bis zur letzten Rate.
  • Kostenlose Sondertilgungen: Im Gegensatz zu vielen Bankdarlehen können Sie Bauspardarlehen meist jederzeit in beliebiger Höhe kostenfrei tilgen oder jederzeit kostenfrei ablösen. Bei einer Sonderzahlung kann dazu noch zusätzlich beantragt werden, dass die mtl. Rate für das Bauspardarlehen abgesenkt wird.
  • Nachrangige Absicherung: Bauspardarlehen können im Grundbuch nachrangig eingetragen werden, was bei einer Gesamtfinanzierung große Vorteile erbringen kann, da Sie dadurch eine bessere Bankkondition erhalten (geringerer Beleihungsauslauf für die Bank).
  • Kleindarlehen ohne Grundbucheintrag: Bis zu einer Summe von 50.000 € verzichten Bausparkassen komplett auf eine grundbuchrechtliche Absicherung.

 

Was passiert mit der staatlichen Förderung?

 

Damit Sie keine Fördergelder verlieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wohnungsbauprämie (WoP): Diese wird mit der Zuteilung bei der Finanzverwaltung angefordert. Um die Prämie endgültig behalten zu dürfen, muss das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet werden (Nachweis meist innerhalb eines Jahres nach Auszahlung oder Bestätigung vom Vermittler).
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Diese wird ausgezahlt, wenn die gesetzliche Sperrfrist (meist 7 Jahre) abgelaufen ist oder der Vertrag zugeteilt und wohnwirtschaftlich genutzt wird.

Wenn Sie keine staatliche Förderung erhalten haben, sind Sie in der Verwendung Ihres Guthabens in der Regel völlig frei.

 

Reicht die Bausparsumme nicht aus?

 

Ist Ihr Finanzierungsbedarf höher als die Summe aus Guthaben und Bauspardarlehen? Bausparkassen bieten für diesen Fall oft ergänzende Sofortdarlehen oder Kombi-Finanzierungen an. So erhalten Sie eine Finanzierung aus einer Hand, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Der Nachweis der Verwendung von Bausparmitteln wenn der Bausparvertrag zugeteilt ist

Der Nachweis der Verwendung von Bausparmitteln

 

Die Zuteilung ist der Moment, wo Sie dann mehrere Optionen haben. Ob Sie das Geld sofort investieren oder erstmal liegen lassen für Vorhaben, hängt von Ihren Plänen ab. Wenn Sie Fragen zu den Details Ihres Tarifs haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um die optimale Auszahlungsstrategie für Ihr Vorhaben zu besprechen.

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Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Christian Andreas | Makler für Bausparen

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