Die Wohnungsbauprämie

26.07.2022 | 0 Kommentar(e)
Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie Da mich immer wieder Fragen erreichen zur Wohnungsbaupämie, möchte ich hier gerne dazu ein paar Sätze schreiben. Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die auch einen ganz bestimmten Zweck erfüllen soll: die Motiviation Eigenkapital aufzubauen und zu sparen.

Die Wohnungsbauprämie erhält jeder ab dem 16. Lebensjahr. Relevant ist das Einkommen des Einzelnen oder wenn man verheiratet ist von beiden.

 

Um die volle Prämie zu erhalten, müßten mindestens 700 Euro (Ledige) oder 1.400 Euro (Verheiratet) in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Der Staat honoriert das dann mit 10% Prämie, was wiederum 70 Euro bzw. 140 Euro bedeutet in Summe p.a.

 

Der Wohnungsbauprämienantrag kommt immer im Januar mit dem Kontoauszug und muss dann unterschrieben wieder zurück an die Bausparkasse gesendet werden – Jahr für Jahr. Abgerufen wird die Prämie, wenn man die Zuteilung annimmt, d.h. jede Kündigung vom Bausparvertrag ist förderschädlich. Eine 7 Jahres Frist gibt es dazu nicht, wichtig ist nur die Annahme der Zuteilung.

 

Die Prämie wird dann von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und auf den Bausparvertrag überwiesen. In der Praxis bestätigt immer noch der Vermittler die wohnwirtschaftliche Verwendung. Diese Verwendung ist frei, wenn der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen worden ist.

 

Folgende Einkommensgrenzen müssen dabei beachtet werden:

 

Ledig

 

Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie für Ledige

Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie für Ledige

 

Verheiratet

 

Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie für Verheiratete

Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie für Verheiratete

 

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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