KfW Förderungen | Mein Bauspar Vergleich

23.05.2016 | 0 Kommentar(e)

Martin KfW DarlehenSie wollen Ihr Wohneigentum energetisch sanieren? Die Bundesregierung unterstützt Sie dabei im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms. Über das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie zinsgünstige Kredite oder attraktive Zuschüsse für die Finanzierung Ihres Vorhabens beantragen. Für die KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren stellt der Bund bis 2018 jährlich 2 Mrd. € zur Verfügung.

 

Die KfW fördert sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch die Komplettsanierung eines Hauses entsprechend einem der verschiedenen KfW-Effizienzhaus-Standards. Zum 1. Januar 2016 hat die KfW im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ außerdem das Heizungs- und Lüftungspaket als zusätzliche Förderoption eingeführt, wodurch nun auch die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen förderfähig ist.

Neben der energetischen Sanierung von Wohngebäuden unterstützt die KfW auch den Neubau bzw. Kauf von energieeffizienten Gebäuden durch Kredite und Zuschüsse. Weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie auf meiner Website. www.ggfinanz.de.

Dort können Sie auch einen Beratungstermin, der Ihnen nützliche Tipps bringt, wie Sie die günstigen Darlehen bekommen und mit anderen Förderprogrammen kombinieren, buchen.

 

Die KfW-Programme für energieeffizientes Sanieren

Kredit oder Zuschuss: KfW-Programm 151/152 und 430

Mit den Programmen 151/152 (Kredit) und 430 (Zuschuss) fördert die KfW den Ersterwerb von saniertem Wohnraum sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Zu den Einzelmaßnahmen, die über beide Programme gefördert werden, gehören:

  • Erneuerung der Heizungsanlage (z.B. Einbau eines Brennwertkessels)
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z.B. durch den Einbau von Hocheffizienzpumpen)
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Wärmedämmung der Wände
  • Wärmedämmung der Dachflächen
  • Wärmedämmung der Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren

Beide Programme fördern ebenfalls Beratung, Planung und Baubegleitung oder auch Nebenarbeiten.

Im Kreditprogramm erfolgt die Förderung für die Sanierung wahlweise für ein KfW-Effizienzhaus (151) oder für Einzelmaßnahmen (152). Das Programm 151 unterstützt dabei Sanierungsmaßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, mit einem Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Für Einzelmaßnahmen, die Sie zur energetischen Sanierung von Wohnraum durchführen, können Sie über das Programm 152 einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 50.000 € pro Wohneinheit beantragen.

Die genauen Konditionen für das Kreditprogramm 151/152 finden Sie auf meiner der Website www.ggfinanz.de.

Wenn Sie keinen Kredit aufnehmen wollen, können Sie über das KfW-Programm 430 alternativ einen Investitionszuschuss beantragen. Der Zuschuss beträgt beispielsweise bei Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Mit dem zum 1. Januar 2016 eingeführten Heizungs- und Lüftungspaket fördert die KfW nun auch bestimmte Maßnahmenkombinationen mit einem Kredit (Programm 151/152) oder einem Zuschuss (Programm 430). In der Zuschussvariante erhalten Sie beim Austausch Ihres alten Öl- oder Gaskessels durch moderne Brennwerttechnik 15 % der förderfähigen Kosten (maximal 7.500 € pro Wohneinheit) erstattet – vorausgesetzt Sie lassen gleichzeitig das gesamte Heizsystem optimieren. Die gleichen Konditionen gelten, wenn Sie eine neue Lüftungsanlage einbauen und dabei mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle durchführen lassen.

 

Achtung:
Auch diesen Antrag auf die Förderung durch das Heizungs- und Lüftungspaket können Sie über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH bei der KfW stellen.
Nach vorausgehender Beratung wird für Sie alles mundgerecht aufbereitet, so dass Sie nur noch unterschreiben müssen.

 

 

Heizen mit erneuerbaren Energien: KfW-Programm 167

Wenn Sie planen, eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einzubauen, können Sie den KfW-Ergänzungskredit 167 in Höhe von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre bestehende Heizung vor dem 1. Januar 2009 installiert wurde.

Im Rahmen des Programms fördert die KfW beispielsweise folgende Heizungsanlagen:

  • Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
  • Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Holzvergaser, Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen)
  • Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW

Das Programm 167 ergänzt die Zuschüsse durch das BAFA – allerdings darf die Summe aus Kredit und BAFA-Zuschuss nicht höher sein als die förderfähigen Kosten.

Zusätzlich zur KfW-Förderung können weitere Förderprogramme wie die BAFA-Förderung und/oder spezielle Landesförderprogramme in Betracht kommen, so dass die Investitions-kosten sich schon in kurzer Zeit wegen der hohen Energieeinsparung amortisiert haben.

Auch einige Stadt und Gemeinden haben dazu etwas zu bieten.

Allesdings gibt es bei der Beantragung von KfW-Darlehen oft Schwierigkeiten.

  1. Eine Bank ist aus verschiedenen Gründen an einem KfW-Darlehen nicht interessiert. Diese möchte eigene Kredite verkaufen, an denen sie natürlich wesentlich mehr verdient. Ich empfehle Ihnen, daher die Beratung über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH. Diese steht nicht in diesem Interessenkonflikt und versucht Ihnen die für Ihre Sanierung erforderlichen Mittel zu beschaffen.
  2. Zusätzlich gibt es das Problem der Besicherung

 

 

Es gibt 3 Möglichkeiten einen KfW-Kredit zu besichern

 

  • Gegen Grundschuld

Einige Banken lassen alles eintragen, egal welche Darlehenshöhe. Andere möchten nur gewisse KfW-Programme begleiten und noch andere vergeben erst KfW-Darlehen ab einem Mindestvolumen. Zusätzlich ist immer der Beleihungsauslauf entscheidend.

  • Gegen Negativerklärung

(wird auch über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH angeboten) Dies ist eigentlich die gleiche Besicherung wie zu a., nur es wird nicht eingetragen. Dies spart Notar- und Eintragungskosten. Funktioniert nur bis 30.000 € Darlehenssumme

  • Gegen Blanko

(wird auch über die Gut + Günstig Finanzservice GmbH angeboten) Hier wird bis 30.000 € ein KfW-Darlehen ohne Eintragung gewährt. Es wird nur auf den Besitz und Bonität abgestellt. Das Grundbuch spielt nur wegen der bisherigen Dauer des Eigentums eine Rolle. Das Grundbuch kann über die Beleihungsgrenze belastet sein

Für weitere Details buchen Sie bitte einen Beratungstermin unter www.ggfinanz.de.

 

 

Martin Tiemerding

Geschäftsführer

Finanz- und Hypothekenmakler

Ihr Experte für KfW-Darlehen/-Zuschüsse & Fördermittel

Sanierungscoach für Wohngebäude

Gut + Günstig Finanzservice GmbH

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Erfahrungen & Bewertungen zu Christian Andreas

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Dipl. Betriebswirt (FH)

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